Hartz IV: Höhere Mietzahlungen in Leipzig?

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Klage wegen zu geringer Mietobergrenze für Hartz IV-Bezieher war erfolgreich

27.09.2013

Ein 39-jähriger Hartz IV-Bezieher zog erfolgreich gegen die Stadt Leipzig vor Gericht, da diese eine zu geringe Mietobergrenze festgelegt hat. Das Gericht monierte vor allem, dass für die Berechnung der Mietobergrenze nicht etwa ein Mittelwert aus allen Mietwohnungen in Leipzig gebildete wurde, sondern lediglich Wohnungen von Leistungsberechtigten berücksichtigt wurden. Sollte die Stadt nicht in Berufung gehen oder diese verlieren, können Betroffene auf höhere Mietkosten und sogar Nachzahlungen hoffen.

Kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der Mietobergrenze in Leipzig
Der 39-Jährige lebt derzeit auf 47,18 Quadratmetern, für die er 330 Euro Miete pro Monat zahlt. Das Jobcenter weigerte sich jedoch, diesen Betrag für die Unterkunft zu übernehmen. Stattdessen zahlt die Behörde nur 283,10 Euro. Der Mann fand heraus, dass der Betrag laut Sozialgesetzbuch zu niedrig ist und zog vor Gericht. Mit der richterlichen Begründung, dass Leipzig kein schlüssiges Konzept für die Kosten der Unterkunft erarbeitet hat, gewann der Hartz IV-Bezieher das Verfahren. Seine Anwältin, Anja Martin, sagte gegenüber „Bild“: „Das Bundessozialgericht hat Vorgaben erstellt, wie so ein schlüssiges Konzept erarbeitet werden muss. Leipzig hat das zwar getan, aber nicht konsequent!“

Das Gericht monierte einerseits formelle Mängel, andererseits aber vor allem die Art der Ermittlung der Mietobergrenze. Die Stadt hat dafür weder den Mittelwert aus allen Leipziger Mietwohnungen noch den Durchschnittswert der Wohnungen mit einfachen Standard herangezogen. Stattdessen wurden lediglich die Wohnungen von Hartz IV-Beziehern berücksichtigt. Größe und Standard der Unterkünfte wurden ignoriert. „Das geht so nicht“, kritisierte die Anwältin.

„Bislang haben alle Richter festgestellt, dass Leipzig kein schlüssiges Konzept hat“, erläuterte Michael Pies, Sprecher des Sozialgerichts, gegenüber der Zeitung. Die Stadt wird sehr wahrscheinlich in Berufung gehen – in der Hoffnung, dass das Landessozialgericht zu einem anderen Urteil kommt.

Derzeit sind bereits 558 offene Widersprüche wegen zu geringer Unterkunftskosten beim Jobcenter Leipzig anhängig. „Die Anhebung des Eckwertes um nur einen Euro würde Mehrkosten von 25 Mio. Euro verursachen. Nach Abzug von Bundeszuschüssen hätte Leipzig davon 17 Mio. Euro selbst zu tragen“, zitiert das Blatt die Stadt. Derzeit liegt die Obergrenze für die Kaltmiete bei 4,48 Euro Quadratmeter in Leipzig. Hartz IV Bezieher aus Leipzig, denen das Jobcenter bereits mitteilte, dass die Unterkunftskosten zu hoch sind, sollten unbedingt einen Widerspruch einlegen, um Kosten nach Beendigung des Verfahrens erstattet zu bekommen. (ag)

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