Hartz IV: Hausbesuch ohne Folgen für Arge

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Hartz IV: Illegale Hausbesuche – Staatsanwaltschaft Osnabrück lehnt Strafverfolgung gegen Mitarbeiter des SGB-II Amts "Maßnahme kAöR" ab.

Hintergrund – Eine Anzeige wegen illegaler Hausbesuche war bei der "Staatsanwaltschaft Osnabrück" unauffindbar verschwunden (siehe Artikel).

Nach erneuter Zusendung der Anzeige durch die Polizeidienststelle 49577 Ankum, bemühte sich die Antragstellerin telefonisch – nachdem die Anzeige nun endlich vorlag – einen Gesprächstermin beim zuständigen Staatsanwalt zu bekommen. In dem Termin sollten weitere mögliche Straftatbestände (auch Beweise mit Zeugen) zu Protokoll gegeben werden. Der zuständige Staatsanwalt lehnte einen Gesprächstermin ab. Begründung: Es handele sich hierbei um keine verfolgungswürdigen Straftaten (zur Erläuterung: bei den gegen Mitarbeiter der "Maßnahme kAöR" (kommunale Anstalt öffentlichen Rechts) zur Anzeige gebrachten Vorwürfe, handelt es sich um Illegale Hausbesuche in Verbindung mit Datenschutzverletzungen, Verletzung der verfassungsmäßig geschützten Persönlichkeitssphäre, Falsche Verdächtigung § 164 StGB, Üble Nachrede § 186 StGB, Verleumdung § 187 StGB, Rechtsbeugung im Amt § 339 StGB bzw. Beihilfe § 27 StGB, Betrug § 263 StGB). Laut Staatsanwalt sei die Antragstellerin nicht verletzt worden, deshalb werde sie in den nächsten Tagen einen Bescheid über die Einstellung des Verfahrens erhalten. Es ist bemerkenswert, daß Tatverdächtige eines öffentlichen Amts ("Maßnahme kAöR"), trotz hinreichender Beweislage bei der "Staatsanwaltschaft Osnabrück" straffrei ausgehen sollen.

Sobald die Staatsanwaltschaft durch Anzeige oder auf anderem Wege von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält, hat sie zum Zwecke der Entschließung darüber, ob öffentliche Klage zu erheben sei, die Aufgabe den Sachverhalt zu erforschen (§ 160 StPO, Ermittlungsverfahren oder Vorverfahren). Eventuelle Hinderungsgründe, wie z. B. daß bereits die Aufnahme von Ermittlungen bereits unverhältnismäßig seien, wurden vom zuständigen Staatsanwalt nicht vorgetragen. Allein eine Anhörung der Antragstellerin und eine – relativ unaufwendige – Vernehmung zweier Zeugen könnten die vorgeworfenen Straftaten der Mitarbeiter des SGB-II Bereichs des LK Osnabrück "Maßnahme kAöR" beweisen. Dies soll aber offensichtlich nicht geschehen.

Das dubiose Verschwinden der Anzeige und die schon jetzt angekündigte Einstellung des Verfahrens – ohne vorherige ausreichende Sachverhaltsaufklärung und Beweiswürdigung – läßt vermuten, daß die "Staatsanwaltschaft Osnabrück" das illegale Vorgehen der "SGB-II Behörde" des Landkreises Osnabrück deckt und offensichtlich mit allen Mitteln zu vertuschen versucht. Anders kann man diese merkwürdige Vorfälle nicht bewerten. Die Antagstellerin wird in dieser Angelegenheit weitere rechtliche Schritte unternehmen. Die Verantwortlichen sollen bestraft und zur Rechenschaft gezogen werden.

Nun scheint es also amtlich zu sein: Nach allgemein üblicher Praxis, können Hartz IV HilfeempfängerInnen soziale Leistungen "vorsätzlich" und ohne strafrechtliche Folgen rechtswidrig vorenthalten (verwaltungsamtlich: "nicht begünstigt") werden, damit sich Leistungsträger durch die Einsparungen einen finanziellen Vorteil – eine sog. Haushaltsentlastung – verschaffen können. Nach allgemeiner Rechtsauffassung bleibt HilfeempfängerInnen ja der Rechtsweg (Widerspruch, Klage, Anzeige …etc.) offen, was mittlerweile bekanntlich zu einer Klageflut vor den Sozialgerichten führt. Nun werden ihnen jedoch gerade auf diesem sog. Rechtsweg, in der Verfassung (GG) festgelegte Grundrechte aberkannt. Nach Auffassung der "Staatsanwaltschaft Osnabrück" soll es nun gleichwohl legitim sein, die Persönlichkeitsrechte von Hilfeempfängern(innen) zu verletzen, sie durch Falschaussagen straffrei zu betrügen, zu verleumden oder zu nötigen – in dem Zusammenhang drängen sich einem unweigerlich Ähnlichkeiten aus der deutschen Geschichte auf. Müssen HilfeempfängerInnen etwa bald ein Arbeitsamts-"A" auf Ihren Jacken und Mänteln tragen? (Artikel aus Zuschrift, 29.04.2009)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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