Hartz IV: Harte Zeiten ab 2009

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Die Bedingungen werden sich aufgrund der "Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" im kommenden Jahr für Hartz IV Betroffene entscheidend verschlimmern.

Die Bedingungen werden sich aufgrund der "Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" (Instrumentenreform) im kommenden Jahr für Hartz IV Betroffene entscheidend verschlechtern. In kurzen Worten bedeutet dies mehr Sanktionen, weniger Rechte und mehr umstrittene Ein-Euro-Jobs.

Im November diesen Jahres hatte das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales unter Olaf Scholz (SPD) eingebrachtes "Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" die erste Lesung im Bundestag passiert. Die Umgestaltung der Hartz IV Gesetzgebungen wird zum ersten Januar 2009 erfolgen. Schon jetzt ist abzusehen, dass es aufgrund der "Neuausrichtung" zu zahlreichen Klagen vor den Gerichten kommen wird.

Laut des Papiers zur "Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente" werden die Zumutbarkeitskriterien für die Übernahme jedweder Arbeit weiter verschärft. Betroffene, die vom Arbeitslosengeld II (ALG II) abhängig sind, müssen beispielsweise einen "Minijob" (400 Euro) sowie einen Ein-Euro-Job annehmen – wenn dieser nach Auffassung der ARGE eine bessere Vermittlungschance in eine unbefristete Arbeit darstellt. Schon hier gehen oft die Auffassungen der Betroffenen und der zuständigen Sachbearbeiter weit auseinander.

Bei den "Eingliederungsvereinbarungen", die ALG-II-Bezieher bei den ARGEn/Jobcentern unterschreiben müssen, werden künftig die verschärften Regelungen enthalten. Lehnt der Hartz IV- Betroffene eine solche "Eingliederungsvereinbarungen" ab, hat ein Widerspruch gegen den dann folgenden Verwaltungsakt keine aufschiebende Wirkung mehr. Das galt bereits vorher für alle Leistungs- und Überleitungsbescheide der Grundsicherungsträger und soll nunmehr auch für alle Bescheide gelten, mit denen Leistungen zurückgenommen, widerrufen, herabgesetzt, Pflichten aufgegeben und zur Beantragung einer vorrangigen Leistung oder persönlichen Meldung aufgefordert wird.

Auch beim Arbeitslosengeld I wirds härter
Mit den geplanten Regelungen wird auch das Arbeitslosengeld I (ALG I) ins Visier genommen. Vorgesehen sind verschärfte Sperrfrist-Regelungen, Kürzungen bei Fortbildungsmaßnahmen und die Zusammenfassung von Beförderungs-, Bewerbungs- und Mobilitätskosten in ein sogenanntes "Vermittlungsbudget", das unterm Strich vermutlich deutlich weniger ausmacht. Das alles, obwohl die Arbeitslos-gewordenen jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben. Eins ausführliche Kritik der Instrumenten-Reform der Bundesregierung können Sie hier lesen: Kritik an der Hartz IV- Instrumentenreform. (17.11.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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