Hartz IV Gutachten: 631 Euro ALG II Regelsatz

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Gutachten stellt fest: Der ALG II Regelsatz müsste auf 631 Euro angehoben werden

In Bezug auf das Hartz-IV-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat der Gutachter des Hartz-IV-Hauptklägers, Familie Thomas Kallay, die Hartz-IV-Regelsätze nun anhand der Vorgaben des BVerfG-Urteils neu berechnet – der monatliche Eckregelsatz müsste danach auf 631,00 Euro angehoben werden.

Ein Mitglied des Deutschen Sozialgerichtstages, der Osnabrücker Diplom-Kaufmann Rüdiger Böker, hatte für
die Familie Kalley bzgl. der Falschbemessung der bisherigen Hartz-IV-Regelsätze zwei Stellungnahmen angefertigt, die in das
Hartz-IV-Verfahren beim Bundesverfassungsgericht mit dem Az.: 1 BvL 1/09 eingeflossen waren, und wesentlich dazu beitrugen, daß am 9 Februar 2010 die bisherigen Hartz-IV-Regelsatzbemessung vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt wurde.

Herr Böker hat nun anhand seiner bisherigen Arbeit und anhand seitens des LSG Hessen bereits eingeholter Fachgutachten und anhand der Vorgaben des Hartz-IV-Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 09. Februar 2010 die Hartz-IV-Regelsätze neu bemessen. Der Eckregelsatz müsste demnach auf 631.- Euro mtl. angehoben werden. Das Gutachten findet sich als PDF Datei hier. (17.02.2010)

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