Hartz IV Gleitsichtbrille muss bezahlt werden

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Der Schlüssel: Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget
Das Sozialgericht Frankfurt hat das Jobcenter Frankfurt zur Übernahmen der Kosten für eine Gleitsichtbrille verpflichtet. Geklagt hatte ein Hartz IV Bezieher, dessen zuständige Behörde einen Antrag auf Kostenerstattung widersprach.

Das Gericht hat mit Urteil AZ: AS 141/13 das Jobcenter Frankfurt zur Kostenübernahme für eine Gleitsichtbrille verurteilt. Anspruchsgrundlage: Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget. Denn hierin ist verankert, dass jeder erwerbsfähige Leistungsbezieher für den gesamten Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Daher sei eine ausreichende Sehfähigkeit auch für die Ferne [ist] erforderlich, um unnötige Gefährdung für sich und andere nach Möglichkeit auszuschließen“. Um dem Arbeitsmarkt vollwertig zur Verfügung zu stehen ist die Brille zwingend notwendig“. Im verhandelten Fall ist das Ermessen auf null reduziert.

Nach Angaben des Sozialrechtlers Harald Thomé sollten Betroffene einen Antrag auf eine Gleitsichtbrille stellen und sich auf die Urteilsbegründung stellen. Auch anderweitige Anträge sollten solange gestellt werden, bis der Gesetzgeber die Brillenfrage insoweit umsetzt, wie es das Bundesverfassungsgericht (Az: 1 BvL 10/12 – RN 120) gefordert hatte. Nämlich mit einer eigenen Anspruchsgrundlage. (sb)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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