Hartz IV Gesetzeslücke

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Bei den jüngsten Änderungen der Hartz IV Gesetzen ist ein eklataner Fehler unterlaufen. Vielen ALG II Empfänger/innen droht der Wegfall des Arbeitslosengeldes. Menschen die eine Lebensversicherung abgeschlossen hatten, gelten ab dem 1. August 2006 als "Vermögend". Die Initiative Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) machte darauf aufmerksam dass: "Viele Lebensversicherungen, die bisher unters Schonvermögen fielen, ab dem 1. August nicht mehr geschützt sind", heißt es. "Die arbeitslosen Versicherten gelten dann über Nacht als vermögend und erhalten so lange kein ALG II, bis sie ihre Lebensversicherung aufgelöst und bis zu den neuen Freigrenzen aufgebraucht haben." Auch gegen-hartz.de berichtete am 01.07.06 bereits über diese Hartz IV Neuregelungspanne (hier).

Eine Sprecherin des Arbeitsministeriums bestätigte die Panne und versprach Abhilfe bei der Gesetzesänderung. Im Klartext bedeutet dies bei Fortbestand der Regelung, dass Vermögen "zielgerichteter für die Altersvorsorge eingesetzt“ werden. Dem steht aber das "Gesetz über den Versicherungsvertrag" (VVG) entgegen. D.h., ALG-II-Bezieher können den neuen, erhöhten Freibetrag für die Altersvorsorge gar nicht ausschöpfen. Laut VVG müssen Versicherungsverträge grundsätzlich kündbar, also auflösbar und verwertbar sein (Verbot des Verwertungsausschlusses). Im Rahmen von Hartz IV wurde 2003 eine Ausnahme ins VGG aufgenommen, die immer noch gilt: Nur ein Betrag von 200 € pro Lebensjahr (max. 13.000 Euro) darf zweckgebunden für die Altersvorsorge bis zum Eintritt in den Ruhestand von der Verwertung ausgeschlossen werden.

Nunmehr drohen ALG-II-Bezieher "durch alle Roste zu fallen". Das Amt verwehrt Leistungen nach SGB II, weil "zuviel" nicht für die Altersvorsorge zweckgebundenes Vermögen da ist. Eine Umschichtung hin zur Altersvorsorge ist dem Betreffenden aber gar nicht möglich, da die Versicherer solche Verträge nicht anbieten dürfen.

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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