Hartz IV-Gebührenbefreiung für Personalausweis?

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Hartz IV Berechtigte von Gebühren für Personalausweis befreit?

10.05.2016

Hartz IV-Berechtigte können im Einzelfall von den Gebühren für den Personalausweis befreit werden. Eine Betroffene aus Berlin-Steglitz-Zehlendorf beantragte einen neuen Ausweis, bezahlte die Gebühr in Höhe von 28,80 und wollte sich die Kosten vom zuständigen Bezirksamt erstatten lassen. Die Behörde lehnte ab, weil der ALG II Regelsatz 25 Cent pro Monat enthalte, die für die Ausweisgebühr anzusparen sei.

Das Verwaltungsgericht Berlin entschied, dass die Behörde den Einzelfall prüfen müsse. Wenn jemand, wie die Betroffene, erst kurze Zeit Sozialleistungen beziehe, wäre möglicherweise ein kompletter Gebührenerlass möglich.

Rechnerisch müssen Betroffene also 115,2 Monate lang jeweils 25 Cent ins Sparschwein stecken, damit sie ihren neuen Personalausweis bezahlen können. Wer also 9 Jahre und 6 Monate lang von Hartz IV lebt, hat das Geld, sich einen neuen Ausweis vom Regelsatz zu leisten. VG Berlin, Urt. v. 21.4.2016 – VG 23 K 329.15

Bild: Bernd Kasper / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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