Hartz IV: Es gibt doch noch Gerechtigkeit!

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Es gibt doch noch Gerechtigkeit!

Vorab einige Infos, die dem besseren Verständnis dienen: Ich bin berufsunfähig und bekomme Leistungen nach SGB II, für meine Mitbewohnerin gilt gleiches. Wir wohnen seit ca. 6 Jahren in einer WG. Ich wohne in einem Ort, in dem die Miete für 2- Raum- Wohnungen ca.50 € billiger ist als für 3-Raum-Wohnungen. Abgesehen von dem geringen Unterschied in der Miete sind 1- und 2-Raum-Wohnungen sehr schwer zu bekommen, da diese bevorzugt als Ferienwohnungen angeboten werden.

Nun aber zum Wesentlichen:
Alles begann im November 2006. Meiner Mitbewohnerin wurde das Konto gesperrt, weil Sie irgendwelche Sachen nicht bezahlt hatte. Überweisungen waren somit nicht mehr möglich. Ihre Freundin, die sonst die Überweisungen für Strom, Telefon etc. für Sie erledigte, war auf einem Lehrgang. Also trat meine Mitbewohnerin an mich heran und fragte höflich, ob es mir möglich wäre, einige Überweisungen für Sie zu tätigen. Man ist ja kein Unmensch, also stimmte ich dem zu und Sie übergab mir die vorausgefüllten Überweisungsträger und den entsprechenden Betrag in bar. Ich also zur Bank, Geld eingezahlt und Überweisungen abgegeben. Lief alles prima, null Probleme. Null Probleme? Denkste!

Beim nächsten Folgeantrag kam dann das böse Erwachen. Der zuständigen SB fiel natürlich sofort die Einzahlung auf und schwupps wurde aus einer WG eine Bedarfsgemeinschaft mit sofortiger Kürzung der Leistung um jeweils 10%, wobei die gesamte Leistung der nun geschaffenen BG auf mein Konto überwiesen werde. Des weiteren ergab der Bewilligungsbescheid, daß meine Mitbewohnerin nicht mehr krankenversichert war, da Ihre Krankenkassenanteile nirgendwo im Bescheid auftauchten. Ich glaubte an einen schlechten Scherz, dummerweise war aber nicht April und der 1. war es erst recht nicht. Also einen Termin bei der SB besorgen, denn wenn man bei uns einfach so auftaucht und etwas geklärt haben möchte, haben die Damen und Herren ja keine Zeit. zum Termin wurde nicht nur ich, sondern gleichzeitig auch meine Mitbewohnerin geladen.

Mein sofortiger mündlicher Widerspruch gegen das Bestehen einer Bedarfsgemeinschaft wurde von der SB lapidar mit der Begründung abgeschmettert, Sie habe das nicht zu entscheiden, Sie habe nur festzustellen daß eine BG vorliegt. Ich könne ja schriftlich Widerspruch einlegen. Der Widerspruch gegen die Überweisung der Leistungen auf mein Konto wurde akzeptiert, allerdings mit dem Verweis, daß dies erst ab dem darauf folgenden Monat möglich sei, da die Leistungen für den Folgemonat schon überwiesen seien. Auch die Sache mit der Krankenkasse konnte zu diesem Termin geklärt werden. Alles wurde schriftlich festgehalten und von der SB, meiner Mitbewohnerin und mir unterschrieben.

Der schriftliche Widerspruch, in dem alle Punkte nocheinmal aufgeführt wurden, landete am nächsten Sprechtag beim Amt,
wurde dort mit einem Eingangsstempel versehen und eine Kopie an mich ausgehändigt. Am 1. des Folgemonats bin ich dann zur Bank und habe die Regelleistung für meine Mitbewohnerin abgehoben und diese an sie ausgezahlt, genau so, wie es an dem Termin bei der SB vereinbart worden war.

Das böse Erwachen folgte einen Monat später. Das Amt hatte es doch tatsächlich geschafft die gesamte Leistung wieder auf mein Konto zu überweisen. Also Termin besorgen und dann die SB fragen, wieso ich schon wieder die gesamte Leistung erhalten habe, obwohl eindeutig festgehalten wurde, daß meine Mitbewohnerin Ihre Leistung auf Ihr Konto überwiesen haben wollte. Dies sei bei einer Bedarfsgemeinschaft so üblich, daß nur einer die Leistung erhalte, war die Aussage der SB zu diesem Thema. Schließlich habe ich meine Mitbewohnerin ja letzten Monat Ihre Leistung auch ausbezahlt, das könne ich auch weiterhin machen.Punkt. Termin beendet. Ich machte nichts.

Am Abend fragte mich meine Mitbewohnerin, ob ich Ihre Leistung erhalten habe. Sicherlich hatte ich die erhalten, schließlich hatte Sie ja keinen Eingang auf Ihrem Konto und das Amt zahlt sehr pünktlich. Daraufhin wollte meine Mitbewohnerin Ihre Leistung von mir haben, was ja irgendwie nachvollziehbar ist. Ich habe Ihr die Leistung nicht ausbezahlt, schließlich bin ich ja nicht das Amt und eine Bank bin ich auch nicht.

Daraufhin gab es dann wohl ein sehr intensives Gespräch meiner Mitbewohnerin mit der Schbarbeiterin (SB) vom Hartz IV Amt, worauf Sie Ihre Leistung vom Amt für diesen Monat als Barauszahlung erhielt. Ich erhielt eine Einladung und durfte die zuviel erhaltene Leistung zurückzahlen, was ich auch tat. Die SB konnte sich bei diesem Termin kaum bremsen, immer wieder fragte sie mich, warum ich nicht einfach eingestehe, in einer eheähnlichen Gemeinschaft zu leben. Meine Antwort war immer die gleiche und wurde stets gleich ignoriert: weil dem nicht so ist und ich keine Lust habe, dem Amt bei der Schaffung von Tatsachen gegen mich zu helfen.

Ab dem darauffolgenden Monat lief es dann wieder ohne Probleme, jeder bekam seine Leistung auf sein Konto. Allerdings ließ die Bearbeitung des Widerspruchs unwesentlich auf sich warten. Erst nach einer Anzeige nach 6 Monaten wegen Untätigkeit im Amt hatte ich binnen 2 Wochen den Bescheid, daß mein Widerspruch abgelehnt sei, ich habe schließlich in Form meiner Mitbewohnerin eine Lebenspartnerin und ob mir das passe oder nicht, sei unerheblich. Das Amt habe schließlich ermittelt und die Sachlage ist eindeutig. Fazit: Ich lebe mit meiner Mitbewohnerin in einer eheähnlichen Beziehungund damit basta!

Aha, neuerdings ist das Amt also auch für Eheschließungen zuständig, schoß es mir durch den Kopf, als ich die Begründung las. Die Klage vor dem SG Frankfurt/Oder war die logische Konsequenz auf dieses Schreiben. Zur Einreichung der Klage hatte ich diverse Urkunden und Urteile anderer Gerichte dabei, meine Mitbewohnerin hatte sich ebenfalls vorbereitet. Also ab nach Frankfurt zum SG. Die dortige Schreibkraft war eine sehr nette Person und half mir bei der Formulierung der Klage und bei der Sortierung meiner Unterlagen. Meine Mitbewohnerin wurde Ihre vorbereiteten Unterlagen nich abgenommen, schließlich gehe es ja um die gleiche Sache, so die Erklärung der Schreibkraft, und da reiche eine Klagebegründung aus. Wenn dem so ist….

Zwischenzeitlich wurde ein Folgeantrag beim Amt eingereicht, meiner wurde mir abgenommen, der meiner Mitbewohnerin wurde mit der Begründung zurückgewiesen, es reiche aus, wenn einer aus der Bedarfsgemeinschaft einen Antrag stelle. Dabei ist meine Mitbewohnerin in meinem Antrag nicht als Mitglied meiner BG aufgeführt. Auch die Annahme einer eidesstattlichen Versicherung gegen das Bestehen einer BG wurde seitens des Amtes verweigert. Begründung: Es ist für das Amt nicht relevant und für die Feststellung der Leistungen nicht erheblich. Der gegen den Bewilligungsbescheid selbstverständlich eingelegte Widerspruch werde mit dem Verweis auf ein ausstehendes richterliches Urteil erst bearbeitet, wenn ein solches Urteil vorliege.

Das folgende halbe Jahr verging mit diversen Schreiben vom Gericht und der Klageerwiderung seitens des Amtes, welche nicht nur erklärten, daß sei alles rechtens so, sondern mir auch gleich noch eine Geschlechtsumwandlung unterstellten. Ich möchte gleich klarstellen: Ich habe nichts gegen Frauen, möchte aber nicht mit einer tauschen bzw. eine sein. Nach der Klagebegründung also lebe ich, Frau X., mit meiner Mitbewohnerin, Frau Y., in eheähnlicher Gemeinschaft. Ah ja, so geht das also. Erst wird man zwangsverheiratet und dann geschlechtsumgewandelt. Was kommt wohl als nächstes?

Ein weiterer Folgeantrag war fällig, das selbe Spiel wie beim letzten Mal, allerdings mit einer weiteren Verbesserung. Da mir einige weitere Fehler im Bewilligungsbescheid aufgefallen waren, bat ich wieder einmal um einen Termin bei der zuständigen SB. Diese erklärte mir, das die Folgeanträge nicht gelesen werden und es so schon mal vorkommen kann, daß weiterhin Beträge abgezogen werden, obwohl der Grund für den Abzug nicht mehr gegeben ist. Für die Rückforderung der zuviel gezahlten Beträge sei nicht das Amt zuständig, da müsse man sich schon selbst kümmern. Der obligatorische Widerspruch wurde obligatorisch mit dem Verweis auf ein ausstehendes Verfahren auf Eis gelegt. Soweit also die Vorgeschichte.

Am 27.Mai hatte ich dann einen Erörterungstermin vor dem SG FFO. Gut vorbereitet mit ca 150 Blatt bedrucktem Papier zum Thema Bedarfsgemeinschaft, eheähnlich, WG etc. ging es nach Frankfurt/Oder. Für diesen Termin waren 45 Minuten angesetzt. Meine Mitbewohnerin hatte den Termin hinter meinem. Auch für Ihren Fall waren 45 Minuten angesetzt. Falls jemand nicht weiß, was ein solcher Erörterungstermin ist, hier kommt die Erklärung anhand meines Beispiels.

Im Sitzungssaal waren der vorsitzende Richter sowie 2 Mitarbeiter des Amtes anwesend. Die Mitarbeiter des Amtes saßen auf der Beklagtenbank, mir wurde die Klägerbank zugewiesen. Der vorsitzende Richter nahm hinter seinem Richterpult Platz. Nach der Belehrung auf meine Wahrheitspflicht hin, stellte mir der Richter diverse Fragen um sich ein Bild von meiner Lebenssituation machen zu können.

Die Mitarbeiter des Amtes schrieben meine Antworten fleißig mit. (Wo sonst haben Sie die Gelegenheit alle nötigen und unnötigen Informationen für Ihr weiteres Arbeiten zu bekommen? Vielleicht in dem man die Personen einfach befragt, bevor man irgendwelche Tatsachen schafft!) Nachdem der Richter die Befragung beendet hatte, durften dann die Mitarbeiter des Amtes Fragen stellen, die ich ebenfalls zu beantworten hatte. Dies dauerte ca 10 Minuten, damit war die Zeit für meinen Erörterungstermin vorbei und der Richter wollte gerade den Termin beenden als ich mir die Frage an den Richter nicht verkneifen konnte, ob ich denn auch Fragen stellen dürfe. Nach kurzer Überlegung stimmte er diesem zu. Meine 150 Seiten bedrucktes Papier kamen zum Einsatz. Da die SBinnen im Amt mir immer nur ausweichende und schwammige Antworten auf meine Fragen gegeben hatten, wollte ich jetzt konkrete Antworten und Fakten zu Ihren Anschuldigungen hören.

Inzwischen waren aus den vorgesehenen 45 Minuten bereits 1Stunde 40 Minuten geworden und ich hatte immer noch jede Menge an offenen Fragen. Der vorsitzende Richter unterbrach mich also und erklärte seine Sicht der Dinge: Das Amt könne auf eine Kammerentscheidung warten oder aber ein Anerkenntnis abgeben. Auf meine Frage, was ein Anerkenntnis sei, erhielt ich eine kurze,präzise Erklärung seitens des Richters. Die Mitarbeiter des Amtes entschieden sich für das Anerkenntnis.
Meine Mitbewohnerin hatte übrigens mehr Glück, Ihre Befragung dauerte gerade einmal 5 Minuten.

Nach der Zwangsvereheähnlichung seitens des Amtes bin ich seit dem 27.Mai durch Anerkenntnis glücklich zwangsgeschieden (ist jetzt wohl die korrekte Bezeichnung meines Familienstandes) Für alle, denen es ähnlich ergeht, laßt den Kopf nicht hängen, haltet durch, auch wenn es schwer fällt, es lohnt sich! Alleine die Gesichter der Mitarbeiter des Amtes bei der Abgabe des Anerkenntnisses entschädigten mich für fast eineinhalb Jahre Unterstellungen, Tatsachenverdrehungen und Vorenthalten bzw. Verschweigen von wichtigen Informationen. (Ein Leserbrief von Marvin P., 08.06.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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