Hartz IV: Erlass der Schulden für PKV-Versicherte

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Hartz IV: Erlass der Schulden für PKV-Versicherte

18.08.2011

Verschuldeten Privatversicherten im Hartz IV Bezug sollen die säumigen Zahlungen erlassen werden. Das hat eine Kompromissverhandlung zwischen dem Bundesgesundheitsministerium und dem Spitzenverband der privaten Krankenversicherungen (PKV) ergeben. Erst im Januar diesen Jahres hatte das Bundessozialgericht in Kassel (AZ: B 4 AS 108/10 R) entschieden, dass Privatversicherten Hartz IV Beziehern, die volle Summe eines Basistarifs vom Leistungsträger zu erstatten sei.
Ehemalige Selbstständige betroffen
Vor allem ehemalige und nun erwerbslose Selbständige waren von einer regelrechten Deckungslücke betroffen. Während gesetzlich Krankenversicherten die volle Deckungssumme bezahlt wurde, bekamen Privatversicherte nur einen Teilbetrag zugesprochen. Dieser orientierte sich am Tarifwerk der Gesetzlichen und beträgt momentan 131 Euro. Da aber der Basistarif der Privaten meist um das Doppelte teurer ist, mussten die Betroffenen den Fehlbetrag von ihren Regelleistungen aufbringen. Nur in den wenigsten Fällen konnten die Betroffenen mit Hilfe Dritter den vollen Versicherungsbeitrag bezahlen. Die meisten verschuldeten sich.

Versicherungsbeiträge sollen direkt überwiesen werden
Nun aber sollen die Schulden erlassen werden, darauf hat sich das Bundesgesundheitsministerium mit dem Bundesverband der Privaten Krankenversicherung (PKV) heute geeinigt. Als Gegenleistung werden die vollen Beiträge von den Leistungsträgern direkt an die Versicherer überwiesen. Man unterstelle, dass ansonsten die Gelder beim Versicherungsunternehmen nicht ankommen. Das dieses Argument aber nichts mit der Deckungslücke zu tun hat und eher in die Mottenkiste der vorsätzlichen Diskriminierung greift, sei nur am Rande erwähnt. Schon Ende diesen Monats wolle man die Änderungen im Kabinett beschließen lassen. Demnach ist der Vorschlag noch kein Beschluss der Bundesregierung.

Das bedeutet in der Praxis, dass verschuldeten Betroffenen die rückständigen Beitragsschulen (sehr wahrscheinlich) erspart bleiben, wenn das Bundeskabinett zustimmt. Diejenigen, die sich anderweitig im Bekanntenkreis oder Familie verschuldet haben, um regelmäßig ihre Beiträge zu zahlen, gehen leer aus. Das kritisiert auch die Linke und spricht in diesem Kontext von einem „faulen Kompromiss“. So sagte Martina Bunge: „Der vereinbarte Schuldenerlass der Privatversicherung für Säumige ist keine Lösung, sondern Hohn und Spott für diejenigen, die die Beiträge irgendwie bezahlt haben und nun womöglich bei Freunden oder Verwandten Schulden haben.“ (sb)

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Bild: Ronny Richert / pixelio.de

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