Hartz IV: Entweder Prostitution oder Sanktion

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Die Berliner Kampagne gegen Hartz IV deckte auf: Eine Frau sollte eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben, in der sie gezwungen werden sollte, dem “Gewerbe der Prostitution” nachzugehen

Die Berliner Kampagne gegen Hartz IV deckte auf: Eine erwerbslose Frau sollte eine Eingliederungsvereinbarung in der Arge unterschreiben, in der sie gezwungen werden sollte, dem “Gewerbe der Prostitution” nachzugehen. Verona Strom* lebt in Berlin und ist Mutter von einem neunjährigen Sohn. Sie sollte eine “Eingliederungsvereinbarung” unterschreiben, in der u.a. benannt wurde, dass sie dem “Nebengewerbe der Prostitution” nachgehen sollte. Anderfalls drohten 30 Prozent Arbeitslosengeld II (ALG II) Kürzungen. Etwa einen Monat zuvor hatte sie einer Sozialarbeiterin mitgeteilt, dass sie der Prostitution aus psychischen Gründen nicht mehr nachgehen kann. Eine Entscheidung die die Arbeitsagentur laut der Berliner Initiative wohl nicht mittragen wollte. Nach der neuen Gesetzeslage darf übrings eine nicht unterschriebene Eingliederungsvereinbarungen nicht mehr sanktioniert werden.

Offenkundig wurde dieser und weitere Fälle durch eine Umfrage der Berliner Kampagne gegen Hartz IV. Eigens dafür hat die Initiative eine Broschüre mit dem Titel: “Wer nicht spurt, kriegt kein Geld” heraus gebracht, in der etwa zehn skandlöse Fälle zusammen gefasst sind. Die Namen der Betroffenen wurden dabei anonymisiert. Zwischen den Monaten Oktober 2007 und August 2008 suchte die Initiative vor sechs Argen mittels Fragebogen nach Hartz IV-Empfängern, die bereits sanktioniert wurden oder denen eine Kürzung des ALG II´s drohte. Die ganz Broschüre kann hier als PDF datei runter geladen werden. (*Name geändert, 20.01.2009)

 

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