Hartz IV: Enttäuschung über ALG II Entscheidungen

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Wohlfahrtsverbände schockiert: Enttäuschende Entscheidungen für ALG-II-Bezieher

"Die Volkssolidarität hält die heutigen Entscheidungen des Bundessozialgerichtes zum Arbeitslosengeld II (ALG II) für enttäuschend. Das betrifft sowohl die Ablehnung eines höheren Regelsatzes für das ALG II als auch die Zurückweisung der Forderung nach einer höheren Zahlung für ältere Arbeitslose, die auf die 58-er Regelung vertraut haben." Das erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, am Donnerstag in Berlin zu Entscheidungen des Bundessozialgerichtes zum Arbeitslosengeld II.

Niederland sagte weiter: "Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband hat schon Ende 2004 in einer Studie überzeugend nachgewiesen, dass die Hartz IV-Regelsätze unzureichend sind und nicht das soziokulturelle Existenzminimum decken. Die entsprechenden Untersuchungen und Berechnungen sind präzise und schlüssig." Der Paritätische Wohlfahrtsverband, dem die Volkssolidarität angehört, habe insbesondere nachgewiesen, dass bei der Berechung der Regelsätze der tatsächliche Bedarf von Jugendlichen und Kindern unzureichend berücksichtigt wurde. Laut Statistischem Bundesamt betrage derzeit die monatlichen Kosten für ein Kind 570 Euro. Der Hartz-IV-Regelsatz für ein Kind unter 14 Jahren liege aber nur bei 207 Euro im Monat, so Niederland.

"Wir kritisieren, dass die geltenden Regelsätzen die Preisentwicklung seit dem 1.1.2005 nicht berücksichtigen. Hinzu kommt, dass mit der deutlichen Anhebung der Mehrwertsteuer zusätzliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Die Volkssolidarität unterstützt grundsätzlich die Forderung nach einer Anhebung der Regelsätze, die das soziokulturelle Existenzminimum bedarfsgerecht abbildet, mindestens in Höhe von 415 Euro monatlich, und zusätzlich den Preissteigerungen Rechnung trägt."

Dass das Bundessozialgericht bei den fast 400.000 älteren Arbeitslosen, die die 58-er Regelung eingegangen sind, einen höheren Anspruch ablehnte, sei Niederland zufolge besonders hart für die Betroffenen. "Ihre Hoffnung, dass das Gericht dem Vertrauensschutz einen hohen Stellenwert einräumen würde, ist schwer enttäuscht worden. Nicht nur diesem Personenkreis wird zunehmend das Gefühl vermittelt, dass die Politik schalten und walten könne, ohne auf die Interessen der Menschen Rücksicht zu nehmen, die ohnehin schon in einer schwierigen Lage sind", erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität.

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