Hartz IV Empfänger als Geheimdienstler?

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Hartz IV Empfänger werden für den Geheimdienst "Verfassungsschutz" vermittelt

Nach Informationen der Bundestagsabgeordneten Ulla Jelpke (Die Linke) sowie der Tageszeitung "Junge Welt" offeriert derzeit die Agentur für Arbeit in Berlin Stellenangebote für Tätigkeiten beim Bundesamt für Verfassungsschutz. Derzeit werden "Observationskräfte und Truppführer für den mobilen Einsatz" gesucht. So bekam auch der Hartz IV Betroffene Thomas Waldbauer ein entsprechendes Angebot. Die potenzielle Geheimdienstler sollten ein "Interesse an politischen Zusammenhängen" mitbringen, sowie körperlich fit sein sowie sich einer sogenannten Sicherheitsüberprüfung unterziehen lassen. Nach dem Gleichstellungsgesetz werden Menschen mit Behinderungen bei gleicher Eignung bevorzugt, so die Stellenausschreibung.

Von den perspektivisch vermittelten Bewerbern wird verlangt, zu "ungünstigen Zeiten", also Nachts sowie an Wochenenden zu arbeiten. Auch eine entsprechende Geduld sollte mitgebracht werden, um die "Bespitzelungen" entsprechend durchführen zu können. Den Bewerbern sollen aber dafür eine Beamtenlaufbahn sowie Zuschläge (eine sogenannte Sicherheitszulage) winken.

Bei Nicht-Bewerbung droht die Kürzung des Arbeitslosengeld II

Bei diesem speziellen Stellenangebot könnte man davon ausgehen, dass die Bewerber zumindestens eine Freiwilligkeit mitbringen. Dem ist jedoch nicht so. Nach einer Anfrage der Bundestagsfraktion Partei "Die Linke" bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg kam herraus, dass unter Umständen finanzielle Sanktionen drohen, falls der vermittelte Bewerber sich nicht ordnungsgemäß bewirbt. Voraussetzung für eine Sanktion sei, daß der ALG II Empfänger bei der Übersendung des Vermittlungsvorschlags über die Rechtsfolgen einer Ablehnung informiert wurde. Eine Absage könnte nur dann stattfinden, wenn "mit der Betroffene mit hoher Wahrscheinlichkeit körperlichen Gefahren" ausgesetzt wäre. Wenn nun der Vermittelte aus "eligiösen oder ethnischen Gründen" die Stelle ablehnt, so müssen die Argumente entsprechend der Arge mitgeteilt werden.

Entsprechend wird bei der Stellenausschreibung mitgeteilt, dass es für die Dienste eine "Sicherheitszulage" für die Bediensteten des Verfassungsschutzes gibt. Dies könnte ein Hinweis darauf sein, dass die Bewerber sehr wohl "körperlichen Gefahren" ausgesetzt ist. Die Bundesagentur für Arbeit ruderte nun jedoch unlängst zurück und machte deutlich, dass es "nicht zweckdienlich" sei, wenn Hartz IV Betroffene dazu "angehalten" werden, sich auf eine entsprechende Stelle zu bewerben. Der Bewerber sollte schon eine "starke Identifikation" für die Tätigkeit beim Verfassungsschutz mitbringen. Aus diesen Gründen sollten die Stellen nur denjenigen vorgeschlagen werden, die ein "Interesse" an der Arbeit beim Verfassungsschutz haben. (28.01.2009)

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