Hartz IV Einweisung in Behindertenwerkstätten?

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Werden Hartz IV Bezieher in Behindertenwerkstätten eingewiesen?

15.10.2011

Die Initiative „Anwälte gegen Hartz IV“ berichtet, dass eine Geschäftsführerin einer Behindertenwerkstatt bestätigte, dass Bezieher des SGB II in Behindertenwerkstätten per Androhungen von Kürzungen des Arbeitslosengeldes II in Behindertenwerkstätten eingewiesen werden. So schreibt die Initiative:

„Wenn ein Bürger von einem Jobcenter zum Medizinischen Dienst geschickt wird und ihm "Teilhabe am Arbeitsleben" bescheinigt wurde, ist es Jobcentern prinzipiell möglich, ihn mit Hilfe von Sanktionsandrohungen in Behindertenwerkstätten einzuweisen. Ärzte des Medizinischen Dienstes der Arbeitsagentur sind laut Bundestag, Gerichtsentscheidung und Pressemeldungen keine Vertrauensärzte. Behindertenwerkstätten zahlen keinen regulären Arbeitslohn, sie dürfen Bürger an profitorientierte Fremdfirmen verleihen, Bürger können den Sozialhilfestatus durch Arbeitsleistungen gar nicht verlassen. Laut Internetrecherchen könnte es ausreichend sein, im Protest, weil Bürger nicht als Schlachtergehilfe arbeiten will, laut geworden zu sein, oder Angst vor einem erneuten Bandscheibenvorfall geäußert zu haben. Laut UN dürfte es Behindertenwerkstätten auch nicht für Schwerbehinderte geben, weil kein regulärer Arbeitslohn gezahlt wird.“

Eine Rechtsanwältin eines Integrationsverbandes sagte, es existiere in den Hartz IV Behörden eine entsprechende interne Dienstanweisung, „die von Fallmanagern missbraucht werden können“. Der Verein „Anwälte gegen Hartz IV“ will nun weiter recherchieren, um konkrete Anhaltspunkte für diese unglaublichen Vorfälle zu ermitteln. Daher an alle Leser und Betroffene die Fragen:

1. Wer kennt den genauen Wortlaut dieser ominösen Dienstanweisung?
2. Wer wurde in Jobcentern zum Medizinischen Dienst geschickt, bedroht und gegen seinen Willen in eine Behindertenwerkstatt eingewiesen? Betroffene oder Sachbearbeiter wenden sich an:  mail@anwaelte-gegen-hartz4.de (sb, Anwälte gegen Hartz 4)

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