Hartz IV-Bezieher will gegen Sanktionen vorgehen

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Sanktionen sind verfassungswidrig. Das ist eine weit verbreitete Meinung. Dennoch verhängte das Jobcenter alleine in 2017 fast eine Million Sanktionen. Ein Leistungsempfänger aus Bayern hat in einem Selbstversuch versucht auf die Praxis des Jobcenters Aufmerksam zu machen.


Das Grundeinkommen der Hartz IV-Bezieher darf nicht unter das Existenzminimum sinken, denn das ist gegen die Verfassung. Ein Leistungsbezieher bewies in einem Selbstversuch, dass dies aber regelmäßig von Sachbearbeitern veranlasst wird. Und dem Jobcenter ist dieser Umstand bewusst.

Leistungsbezieher provoziert Sanktionen

Der Betroffene versuchte gezielt durch „fehlerhaftes“ Verhalten Sanktionen auf seinen Hartz IV-Regelsatz zu erhalten. Dieses Ziel erreichte er, indem er Vermittlungsangebote wiederholt ablehnte. Die zuständige Sachbearbeiterin kürzte ihm seine Leistungen nach dem gängigsten Sanktionierungs-Prinzip des Jobcenters: Erst um 30 %, dann um 60 % und letztendlich um 100 %.
Miete und Lebensunterhalt konnte der sanktionierte Hartz IV-Bezieher nun nicht mehr bestreiten. Er ernährte sich in dieser Zeit nur von Toastbrot sowie Marmelade. Mit seinem Verhalten wollte er eine Entscheidung des Verfassungsgerichts bewirken, die Sanktionen als rechtswidrig beurteilen sollte. Eine solche Entscheidung des Bundesgerichtshofs dauert in der Bearbeitungszeit jedoch einige Zeit.

Hartz IV-Bezieher legt Widerspruch ein

Da seine persönliche Situation existenzbedrohend wurde, legte der Betroffene einen Widerspruch gegen seinen letzten Sanktionsbescheid ein. Diesem wurde stattgegeben. Das Jobcenter hatte einen Formfehler gemacht und musste somit den Sanktionsbescheid zurückziehen. Er erhielt wieder seine regulären Hartz IV-Leistungen.
Auch wenn das Verhalten des Leistungsbeziehers einem guten Zweck verfolgte, ist es nicht einfach diesem Beispiel zu folgen, um dem Verfassungsgericht die Rechtswidrigkeit von Sanktionen zu verdeutlichen. Bei den geringen Hartz IV-Regelsätzen bedeutet schon eine Sanktion von 30 %, dass die finanzielle Situation noch schwieriger wird. Leistungsbezieher, die von Sanktionen bedroht werden, sollten Widerspruch gegen die Kürzung ihrer monatlichen Leistungen einlegen.

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