Hartz IV Bezieher vom Mindestlohn ausgeschlossen

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Hartz IV Bezieher sollen nach Plänen der künftigen schwarz-roten Bundesregierung in den ersten zwölf Monaten ihrer Beschäftigung vom Mindestlohn ausgeschlossen werden

05.12.2013

Der Mindestlohn soll kommen, aber nicht für jeden. Auszubildende, Praktikanten, Rentner, Erntehelfer, Zeitungsausträger und Hartz IV Bezieher werden sehr wahrscheinlich von der Regelung ausgenommen, so die Forderung der Union. Sollte für diese Personengruppen tatsächlich keine Lohnuntergrenze eingeführt werden, stellt sich jedoch die Frage nach dem Sinn des Mindestlohns, wenn doch die, die ihn am nötigsten hätte, davon ausgenommen sind.

Mindestlohn entwickelt sich zur Mogelpackung
Flächendeckend gesetzlich festgelegte 8,50 Euro hatte die SPD in den Koalitionsverhandlungen als Mindestlohn ab Januar 2014 gefordert. Eine wirkliche Einigung mit der Union besteht aber bisher nur darin, dass der Mindestlohn eingeführt werden soll. Wann und in welcher Höhe ist noch strittig. Die Union nannte Anfang 2015 bzw. 2017 als einen realistischer Termin. Sehr wahrscheinlich haben aber auch dann nicht alle Arbeitnehmer Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,50 Euro. So sei der Union zufolge auch ein gestaffelter Mindestlohn denkbar. Regionen mit einem niedrigen Lohnniveau bräuchten dich dann vorerst nicht auf 8,50 Euro einstellen. Dabei wäre ein flächendeckender Mindestlohn gerade für solche Kommunen ein großer Gewinn.

CDU/CSU argumentieren jedoch, dass der Mindestlohn Jobs kosten würde. Deshalb gehen die Konservativen der Union gleich noch einen Schritt weiter: Mindestlohn, wenn es sein muss, ja – aber nicht für jeden! Im Entwurf des Koalitionsvertrages heißt es dazu: „Auszubildende, für Praktikanten, die ihr Praktikum im Rahmen einer Schul- oder Studienordnung absolvieren, sowie für Schüler bis zum Ende der Schulpflicht“ soll es keinen Mindestlohn geben. Darüber hinaus möchte die Union auch Rentner, Erntehelfer und Zeitungsausträger von der Regelung ausschließen. Langzeitarbeitslose haben ebenfalls schlechte Karten bei CDU/CSU. Die Konservativen fordern für schwer zu vermittelnde Erwerbslose in den ersten zwölf Monaten ihrer Beschäftigung den Ausschluss vom Mindestlohn. Die SPD lehnt diese Forderung jedoch ab.

Wie die „Stuttgarter Zeitung“ berichtet, haben sich die Koalitionspartner inzwischen auf einen Mindestlohn für Praktikanten geeinigt, die wie die Stammbelegschaft in einem Unternehmen eingesetzt werden. Dadurch soll verhindert werden, dass junge Berufseinsteiger nach dem Studium oder der Ausbildung mit Billiglöhnen abgespeist werden.

Ob und inwieweit die SPD ihre Forderungen bezüglich des Mindestlohn durchsetzen kann, bleibt abzuwarten. Es scheint jedoch, als entwickelt sich der Mindestlohn mehr und mehr zu einer Mogelpackung, bei der diejenigen, die von einer gesetzlich festgelegten Lohnuntergrenze profitieren würden, ausgeschlossen werden. (ag)

Bild: GG-Berlin / pixelio.de

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