Hartz IV Bezieher sollen Tausende zurückzahlen

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Jobcenter Essen verschickt Rückforderungsbescheide an Hartz IV Bezieher

20.09.2013

In Essen müssen tausende Hartz IV Bezieher mit unangenehmer Post vom Jobcenter rechnen. Derzeit prüft die Agentur für Arbeit die Daten auf mögliche Überzahlungen. Nach Medieninformationen liegt das mögliche Zurückforderungsvolumen bei etwa 29 Millionen Euro.

Abertausende Hartz IV Bezieher, einige Wohnungsunternehmen und Bildungsträger werden in Essen in den nächsten Tagen Behördenpost erhalten. Die ersten Klagen gegen die Aufforderung der Zahlungen, Zwangsvollstreckungen sowie Nachfragen der Opposition sind bereits angelaufen. Doch die Stadt will keine Rücksicht nehmen, schließlich geht es um eine recht hohe Summe von insgesamt 29 Millionen Euro aus den zurückliegenden acht Jahren. So sollen insgesamt 17.000 „Hartz-IV-Haushalte“ allein 20 Millionen Euro zurückerstatten, weil es seitens der Behörde Überzahlungen gab. Jeder Fall soll nach Recherchen von Anwälten im Durchschnitt 1000 Euro berappen.

Die Stadt Essen überprüft nach eigenen Angaben die Datenbestände, die von der Bundesagentur für Arbeit übernommen wurden. Hier sollen alle Fälle einzeln durchgeschaut werden. Es geht vor allem darum, Geld zu holen. In der Behörde frohlockt man bereits: „Der Prozess hat jedenfalls extrem an Dynamik zugenommen“.

Was für die einen zu einer Dynamik geworden ist, ist für die anderen mehr als bedrohend. Denn vielfach stimmen die Daten nicht mehr überein und die Nachforderungen haben längst keine Gültigkeit mehr. Inzwischen geht man davon aus, dass über 50 Prozent der Akten nicht mehr dafür taugen, Rückforderungen rechtsgetreu zu stellen.

Es gibt Hinweise von Sozialrechtsanwälten, wonach die Behörden mehrfach versucht hätten, Forderungen dennoch einzutreiben, obwohl es hierfür keine Berechtigung gäbe, berichtet die Linkspartei. „Entweder waren die Daten veraltet oder schlicht falsch“

Jan Häußler, Fachanwalt für Sozialrecht, beschäftigt sich mit einer Reihe dieser Fälle. Es gebe seinen Angaben zufolge „ein Dutzend Fälle, in denen das Jobcenter unberechtigte Forderungen vollstrecken lässt“, so der Anwalt gegenüber der WAZ. So gebe es Forderungen, für die überhaupt kein Bescheid ergangen sei. In anderen Fällen seien die Bescheide schon durch Widersprüche aufgehoben worden oder eine Klage habe eine aufschiebende Wirkung entfaltet. „Also alles Forderungen, die nicht bestehen, aber dennoch vollstreckt werden“, wie Häußler betont. In einem Fall musste der Anwalt nunmehr Klage erheben.

Erwerbslosen-Initiativen raten dringend zur Prüfung solche Rückforderungsbescheide. Sinnreich sei in jedem Falle, die Rückforderung von fachkundiger Seite überprüfen zu lassen. (sb)

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

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