Hartz IV-Bezieher sollen Heroinspritzen sammeln

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Umstrittenes Projekt: Zigaretten, Kronkorken und Heroinspritzen sollen zukünftig in Berlin von Erwerbslosen beseitigt werden

01.04.2014

Im Rahmen einer neuen Maßnahme des Jobcenters sollen Berliner Hartz IV-Bezieher zukünftig Müll auf Spielplätzen einsammeln. Neben Zigarettenkippen, Kronkorken und Verpackungsmaterialien dürften die Erwerbslosen dabei auch mit gesundheitsgefährdendem Abfall wie Heroinspritzen in Kontakt kommen. Das neue Projekt sorgt deshalb bereits im Vorfeld für heftige Kritik.

Beseitigung von Zigarettenkippen, Verpackungsmaterial und Heroinspritzen zahlt das Jobcenter
Die Reinigungsarbeiten sollen vor allem auf den Spielplätzen rund um den Stuttgarter Platz in Berlin erfolgen. Dass die Erwerbslosen dabei auch mit gefährlichem Müll wie Spritzen von Drogenabhängigen konfrontiert werden, scheint weder für das Jobcenter noch für die politischen Entscheider problematisch zu sein. Stadtrat Carsten Engelmann von der CDU stellte sich im Sozialausschuss der Kritik an dem Projekt, das aus einer gemeinsamen Überlegung der Bezirksamtsbereiche für Grünflächen und Soziales hervorgegangen ist. „Wir wollten sehen, ob Menschen dazu bereit wären, sogenannte Leichtabfälle auf Spielplätzen zu beseitigen. Daraus wurde eine Maßnahme kreiert, die vom Jobcenter bezahlt wird", erläuterte Engelmann gegenüber dem Zeitung.

Mit dem Projekt sollen Arbeitsverhältnisse für Hartz IV-Bezieher gefördert werden, indem sie bei ihrer Tätigkeit das Rüstzeug für den ersten Arbeitsmarkt erhalten. Dabei gehe es laut Engelmann darum, Leichtabfälle einzusammeln und nicht in erster Linie die Hinterlassenschaften von Drogenabhängigen. Dass bei dieser Tätigkeit auch Heroinspritzen gefunden werden können, sei bedauerliche Realität.

Hartz IV-Bezieher können Teilnahme an den Reinigungsarbeiten verweigern
Als Träger des Projekts fungiere die Bildung Jugend Sport GmbH, die mit jedem Teilnehmer einen Arbeitsvertrag abschließe, berichtet die Zeitung. Bei einem Zeiteinsatz von 30 Wochenstunden solle eine Vergütung von mindestens 975 Euro gezahlt werden, wie es bei dieser Art von Maßnahme üblich sei. Dabei sei der ortsübliche Tarif für solche Reinigungsarbeiten bindend.

„Das Jobcenter prüft nur den Arbeitsvertrag, schaut nach, ob der ortsübliche Lohn gezahlt wird", betonte Andreas Peikert vom Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf gegenüber der Zeitung. Die fachliche Einweisung übernehme der Träger. Es stehe den Teilnehmern auch frei, die Tätigkeit abzulehnen, da es sich um ein Arbeitsverhältnis handele. Peikert zufolge würden sich aber mehr Erwerbslose über das Arbeitsangebot freuen, als es abzulehnen.

Uschi Buchal von der Bildung Jugend Sport GmbH weiß um die Problematik der teilweise gefährlichen Abfälle. „Es hat eine Belehrung darüber gegeben, dass man auch Spritzen finden kann und wie man damit umgeht. Die Leute arbeiten grundsätzlich mit Handschuhen und Greifern, fassen Spritzen nicht mit der Hand an. Sie tragen Desinfektionsmittel bei sich und reinigen damit ihre Gerätschaften", sagte sie zur Zeitung. (ag)

Bild: Andrea Damm / pixelio.de

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