Hartz IV Bezieher als Flutschäden-Beseitiger

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06.08.2013

Bezieher von Hartz IV-Leistungen sollen nun doch als Flutschäden-Beseitiger eingesetzt. Dies bestätigte das Bundesarbeitsministerium in einer Stellungnahme gegenüber der Zeitung „Bild“.

Zunächst hatte sich das Bundesland Sachsen-Anhalt für den Einsatz von sogenannten Ein-Euro-Jobbern eingesetzt. Vornehmlich ältere Erwerbslose sollen für eine geringe Aufwandsentschädigung die Schäden durch die Flutkatastrophe entsorgen.

Eigens dafür hat die Bundesagentur für Arbeit ein Maßnahmenpaket geschnürt das den Titel „Aktiv zur Rente“ führt. In Hochglanzmanier wird versprochen, dass die Maßnahmen dazu geeignet sind, die älteren Erwerbslosen wieder einzugliedern. Hier stellt sich allerdings die ernsthafte Frage, wohin die Eingesetzen integriert werden sollen. Denn nur sehr selten münden solche Hilfsarbeiten in einer regulären Festanstellung. Im Gegenteil: Im Jahre 2010 zeigte eine Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsförderung (ZEW), dass Hartz IV-Betroffene, die einen Ein-Euro-Job annehmen, nach einem Jahr seltener eine sozialversicherungspflichtige Anstellung erreichen als andere Leistungsberechtigten.

In einer aktuellen Anfrage der Fraktion DIE LINKE wurde das Bundesministerium für Arbeit gefragt, ob der Einsatz der sogenannten „Hartz IV Schrubber“ nicht gegen das Grundgesetz verstoße. Die Antwort lautet „Nein“. (sb)

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Bild: Lupo / pixelio.de

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