Hartz IV: Bei Hochzeitsgeschenken Geld weg!

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Achtung bei Geldgeschenken zur Hochzeit! In Gelsenkirchen forderte das Hartz IV Amt "die Höhe der Geldgeschenke" mitzuteilen, um den Betrag dann vom Arbeitslosengeld II abzurechnen

Die Hartz-IV Ämter lassen es anscheinend noch nicht einmal zu, dass zwei Menschen den "Bund der Ehe" eingehen und natürlich auch Geschenke von Freunden und Familien erhalten. So forderte das "Gelsenkirchener Integrationscenter für Arbeit (IAG)" eine frisch vermählte Familie dazu auf, nicht nur die Eheurkunde vorzulegen, sondern auch die Höhe der Geldgeschenke mitzuteilen. Während Eheleute, die nicht erwerbslos sind von den Steuerbehörden nicht beheligt werden, weil sie Geldgeschenke erhalten haben, sieht dies bei Erwerbslosen die auf ALG II Sozialleistungen angewiesen sind, anscheinend gänzlich anders aus.

Der Verdi-Erwerbslosenausschuss in Gelsenkirchen zeigt sich erschrocken und empört. So sagte deren Sprecher gegenüber der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung (WAZ): "Wir verurteilen dieses Schreiben als Eingriff in die Privatsphäre und entwürdigend".

Schon bei den Firmungs- und Konfirmanten Geld-Geschenken gab es in der Vergangenheit bundesweit Aufregung. So hatten die Ämter von den Eltern eingefordert, die Summe der Geschenke offen zu legen, damit die Beträge vom Hartz IV Regelsatz herunter gerechnet werden können. Damals schalteten sich die Kirchen ein und die Ämter gehen bei dieser Thematik nun zum größten Teil etwas sensibler um. Zudem gibt es eine "nicht öffentliche" Weisung der Bundesagentur für Arbeit (BA), mit der Erhebung oder Anforderung solcher Daten umsichtig umzugehen und eher "mal ein Auge zu zudrücken". Doch darauf ist kein Verlass, da die Anorderung als solches rechtskonform ist.

Umweg für Ehepaare, die Geschenke erhalten
Über gewisse Umwege könnten die Eheleute die Geldgeschenke wenigstens für die Zukunft behalten. Wenn man das Geld zur Eheschließung erhalten solle, so kann der Schenkende ein Sparbuch auf seinen eigenen Namen anlegen. Damit ist das Geld vor der Bundesagentur geschützt und kann später z.B. für einen Führerschein oder den Kauf von Möbeln verwendet werden. Anstatt Geld empfielt es sich, Sachgegenstände zu schenken. Ein Fahrrad, eine Stereo- Anlage oder ein Computer sind ebefalls anrechnungsfrei. (13.03.2009)

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