Hartz IV-Behörden müssen Datenschutz einhalten

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Datenschutz: Jobcenter Grevenbroich muss handeln

02.03.2011

Nachdem das Soziale Bündnis Jüchen e.V. den Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW eingeschaltet hat, wurde die Geschäftsleitung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss aufgefordert, entsprechende Maßnahmen zum Schutz der persönlichen Daten im Jobcenter Grevenbroich zu ergreifen. Die bisherige Situation im Bereich Empfang bzw. Anmeldung, war nach Ansicht des SBJ e.V. sehr unbefriedigend.

So wurden in zwei Räumen, die über einen Durchgang verfügen, bis zu drei „Kunden“ gleichzeitig bedient. Dies führte dazu, dass sensible Sozialdaten unbeteiligten Personen zur Kenntnis gegeben wurden. Nach Mitteilung des Datenschutzbeauftragten NRW vom 01 März 2011, wird die Geschäftsführung des Jobcenters Rhein-Kreis Neuss, entsprechende Hinweisschilder im Bereich des Jobcenters anbringen. Des Weiteren, soll der Durchgang Empfang/Anmeldung mit einer Zwischentür versehen werden. Ich hoffe, so der Vorsitzende des SBJ Heiner Lindgens, dass die „Kunden“ des Jobcenters auf die Möglichkeit von Einzelgesprächen hingewiesen werden. (pm, Soziales Bündnis)

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