Hartz IV-Behörde akzeptiert Rechtsanwalt nicht

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Jobcenter Suhl akzeptiert keine Mitteilungen vom Rechtsanwalt

13.01.2016

Ich möchte über einen Fall berichten, der einer Hartz IV Bezieherin im Jobcenter Suhl passiert ist. Der Jobcenter-Mitarbeiterin N. hatte die Betroffene im Oktober 2015 angeschrieben. Sie sollte ihr Betriebskostenguthaben von 259,16 Euro aus dem Jahr 2014 und 64,22 Euro vom Jahr 2011 vorlegen. Da die Frau von ihrem Vermieter diese Summe nicht überwiesen bekam, sondern für eine Wohnungsrenovierung einbehalten wurde, hat sie dies dem Jobcenter mittgeteilt.

Weil diese Angelegenheit bereits per Gerichtsentscheid beschieden wurde, informierte der Rechtsanwalt die Behörde. Der Sachverhalt wurde der Mitarbeiterin des Jobcenters schriftlich in 2 facher Ausführung mitgeteilt. Dies geschaf im Monat Oktober und November 2015.

Im Januar 2016 bekam die Betroffene wieder die gleiche Aufforderung und Schreiben von einer anderen Mitarbeiterin. Dieses mal wurde gleich eine Androhung mit anbei gesandt. Darin hieß es, wenn sie nicht bis 22.01.2016 auf dieses Schreiben reagiert, werden ihr die Hartz IV-Leistungen im vollen Umfang versagt.

Und wieder legte der Rechtsanwalt das Gerichtsschreiben vor. Der RA schrieb an das Jobcenter die gleiche Antwort per Fax, Post und E-Mail. Das Geld wurde zur Renovierung der alten Wohnung verwendet. Trotz dieser Antwort des Rechtsanwaltes ist zu befürchten, dass trotzdem das Jobcenter die Leistungen einstellt. Denn genau das geschah bereits das Öfteren. Die Bürgerin hat nunmehr auch eine Beschwerde bei der BA Nürnberg und Regionaldirektion Halle gegen dieses wiederholte Vorgehen eingelegt.
(Arbeitslosenberaterin Luise Müller, Suhl)

Bild: 3dkombinat – fotolia

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