Hartz IV: BA prüft Einsatz von Ein-Euro-Jobber

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Nach zahlreichen Hinweisen auf Missbrauch der Ein-Euro-Jobs bei sozialen Dienstleistern: Bundesagentur für Arbeit prüft mit einer groß angelegten Kontrollaktion.

Fünf Jahre nach Einführung der Hartz-IV Gesetze will die Bundesagentur für Arbeit (BA) soziale Dienstleister mit einer groß angelegten Kontrollaktion prüfen. Es werde geprüft, ob die Richtlinien für den Einsatz von Ein-Euro-Jobbern in den sozialen Trägern eingehalten werden. "Die BA hat angefangen, in ganz Deutschland abzuklopfen, ob es möglicherweise ähnliche Fälle wie in Neumünster gibt", so ein BA-Sprecher gegenüber dem Magazin "Focus".

Hintergrund der BA-Kontrollaktion ist ein bekannt gewordener Fall aus Neumünster. Dort setzte eine Dienstleistungsfirma der Arbeiter-Wohlfahrt (AWO) Ein-Euro-Jobber zur Betreuung von Senioren ein. Während die Hartz IV-Bezieher 1,25 Euro pro Stunde erhalten, kassiert die AWO Dienstleistungsfirma acht Euro Betreuungskosten von den Senioren. Zusätzlich erhält die AWO Service GmbH Neumünster monatlich 200 Euro sog. Regiegeld von der Arbeitsagentur Neumünster für den Einsatz der Ein-Euro-Jobber. Die AWO Neumünster bestätigte "dass gegenwärtig zahlreiche so genannte Ein-Euro-Jobs in verschiedenen AWO-Gliederungen (auch bei anderen Trägern) durch die Bundesagentur für Arbeit geprüft werden". Weitere Auskünfte zu den Überprüfungen erteilt man derzeit bei der AWO nicht.

Bundesweit sind zahlreiche weitere Fälle bekannt, bei denen vor allem soziale Dienstleister sich bei dem Einsatz von Ein-Euro-Jobbern bereichern, anstatt reguläre Arbeitsverhältnisse anzubieten. Die BA wäre gut beraten, die Kontrollen bundesweit durchzuführen. (12.04.2010)

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