Hartz IV Auszahlung im Supermarkt

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Trotz Bedenken: BA will Hartz IV Geld an der Kasse im Supermarkt auszahlen lassen

02.02.2018

Der Plan, Bargeld-Auszahlungen beim Arbeitslosengeld II (zum Beispiel für Vorschüsse und in akuten Notlagen) künftig über Supermarktkassen abzuwickeln, soll nach Angaben der Bundesregierung den Sozialdatenschutz "in vollem
Umfang" genügen. Die Bundesregierung antwortete auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke.

Ab Frühjahr will die Bundesagentur für Arbeit die Testphase für dieses Auszahlungssystem, das ab Ende 2018 dann die Auszahlungsautomaten in den Jobcentern ersetzen soll, beginnen. Über den Zahlungsdienstleister Cash Payment Solutions (CPS) sollen solche Auszahlungen überall dort möglich sein, wo der Einzelhandel bereits mit CPS zusammenarbeitet. "Weder die CPS noch die Einzelhandelsgeschäfte unterliegen dem Sozialdatenschutz.

"Allerdings erhalten weder der Dienstleister noch der Einzelhandel personenbezogene Daten, da der Auszahlungsschein keine personenbezogenen Daten enthält", schreibt die Bundesregierung. Den Auszahlungsschein sollen Hartz IV-Bezieher nach wie vor vom Jobcenter erhalten und mit diesem dann an den Kassen des Einzelhandels Geld abheben können.

Erwerbslosen-Verbände hatten dagegen protestiert. Schließlich würden dann die in der Kasse und Umstehende mitbekommen, dass hier eine Hartz IV Auszahlung stattfinde. Das widerrum verstoße somit gegen den Sozialdatenschutz. "Steht der Nachbar hinter mir an der Kasse, so bekommt dieser mit, wenn ich mir per Bezugsschein ALG II auszahlen lasse", mahnte Sebastian Betrtram von Gegen-Hartz Initiative. Daher sollten die Auszahlungsmodaliäten im Jobcenter verbleiben.

Forto: © Drobot Dean

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