Hartz IV: Ausgaben fürs Schuljahr beantragen!

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Hartz IV: Jetzt Ausgaben für das nächste Schuljahr beantragen

Tacheles e.V. hat einen Musterantrag mit ausführlichen Hinweisen veröffentlicht, mit dem Hartz-IV-Bezieher die notwendigen Ausgaben für ihre Schulkinder fürs nächste Schuljahr beantragen können. Damit Hartz-IV-Bezieher "stressfrei" die notwendigen Ausgaben für Schulsachen erstattet bekommen, ist eine Gesetzesänderung erforderlich. Die kann nur politisch durchgesetzt werden – und steht bekanntlich noch aus.

In der Zwischenzeit kann es aber sinnvoll sein, auf dem Weg der individuellen Rechtsdurchsetzung zu versuchen, entsprechende Beihilfen zu bekommen. Wir schließen uns somit der Empfehlung von Tacheles an, entsprechende Anträge zu stellen und verweisen auf die sehr guten Materialien von Erwin Denzler, die Tacheles veröffentlicht hat.

Um nicht falsche Hoffnungen zu wecken und Enttäuschungen zu produzieren, sollte allerdings in der Beratung darauf hingewiesen werden, dass im Regelfall der Antrag alleine noch nicht zum Erfolg führen wird und der Gang zum Sozialgericht nötig sein wird.

Mut machen insbeondere die Entscheidungen der Landessozialgerichte:
So kommt laut dem nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts, zur Berücksichtigung des Schulbedarfs entweder eine erweiterte Auslegung ung des SGB II oder aber eine «Hilfe in sonstigen Lebenslagen» nach dem Sozialhilferecht (Paragraf 73, SGB XII) in Frage. Zur endgültigen Klärung dieser Rechtsfrage sprachen die Richter der Klägerin Prozesskostenhilfe zu (AZ: L 7 B 47/08 AS).

Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied zumindest für Fahrtkosten zur Schule, dass diese über § 37 SGB XII zusätzlich zu gewähren sind (Az: L 7 AS 666/07 ER).

Hier nun ein Musterentwurf zu Beantragung
Sehr geehrte Damen und Herren,

mein Sohn / meine Tochter [Name einfügen] besucht derzeit die [Klassenstufe einfügen] Klasse der [Name der Schule einfügen] Schule. Unsere Familie bezieht Leistungen nach dem SGB II (BG-Nr. [Nummer einfügen]).

Laut Mitteilung der Schule (siehe Anlage) sind zum beginnenden Schuljahr 2008/2009 folgende Schulmaterialien zu beschaffen. Daraus ergeben sich folgende Kosten: [hier sollte eine Auflistung der einzelnen Positionen mit den voraussichtlichen Kosten erfolgen]:

1 Atlas für Erdkunde, ….. Euro
1 Taschenrechner, voraussichtlich …. Euro
1 Arbeitsheft Englisch (Titel) …. Euro
10 Schulhefte A 4, voraussichtlich …. Euro
1 Paar Turnschuhe, voraussichtlich … Euro

(usw.)

Die als voraussichtlich bezeichneten Kosten sind anhand der üblichen Preise geschätzt. Sie belaufen sich in der Summe auf voraussichtlich [Betrag einfügen] Euro.

Meine Tochter / mein Sohn kann diese Kosten nicht aus dem Sozialgeld tragen. Dazu verweise ich auf den einstimmigen Beschluss des Ausschusses für Arbeit und Sozialpolitik des Bundesrates vom 8.5.2008 (Drucksache 329/08), in dem festgestellt wurde:

"Darüber hinaus zeigt die Lebenswirklichkeit der Kinder, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten, dass notwendige Aufwendungen für besondere Lernmittel (mit Ausnahme von Schul-büchern) für die Schule aus der Regelleistung und Regelsatz für die Kinder nicht getragen werden können."

Lernmittelfreie Schulbücher sind in meiner Aufstellung nicht enthalten.

Als Anspruchsgrundlage für mein Begehren ist § 73 SGB XII heranzuziehen. Nach dieser Vorschrift können Leistungen auch in sonstigen Lebenslagen erbracht werden, wenn sie den Einsatz öffentlicher Mittel rechtfertigen. Das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen hat mit seiner Entscheidung L 7 AS 666/07 ER vom 3. Dezember 2007 für die Anwendung des § 73 SGB XII ausgeführt: "Der Zugang zu Bildung ist eine zentrale Aufgabe des Einsatzes öffentlicher Mittel, weil dadurch die Zukunftsperspektiven des Landes maßgeblich beeinflusst werden. Dabei ist sicher zu stellen, dass der Zugang zu Bildung nicht nur formal gleichberechtigt allen Kindern und Jugendlichen offen steht, sondern dass auch die materiellen Voraussetzungen geschaffen werden, um die Angebote tatsächlich beanspruchen zu können (BT-Drucksache 16/4486)."

Ich bitte um eine schnelle Entscheidung und die Überweisung der beantragten Summe bis zum 31. Juli 2008 auf mein Konto [Kontodaten einfügen].
(09.07.2008)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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