Hartz IV-Anträge: Widersprüche werden bestraft

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18.06.2015

In einer Dokumentation des Teams „Wallraff“ berichtet eine ehemalige Jobcenter-Mitarbeiterin über die durchschnittlichen Bearbeitungszeiten von Hartz IV-Anträgen. Laut vorgelegter interner Akten, die die Insiderin über Monate hinweg zusammengetragen hatte, wird deutlich, dass die Bearbeitungszeit vom Ort der Antragstellung und von erstellten Widersprüchen abhängig ist.

Laut der ehemaligen Jobcenter-Sachbearbeiterin müssen Leistungsberechtigte in Rosenheim, Weimar und Mainz durchschnittlich etwa 4 Wochen auf die Bearbeitung warten. Im Landkreis Fürth sind es fünf Wochen, in Duisburg, Halle und Stendal sechs Wochen. In Augsburg sollen es sogar 2 Monate sein.

Widersprüche werden bestraft
Regelrecht bestraft werden Hartz IV Antragsteller, wenn sie Fehler entdecken und deshalb einen Widerspruch einlegen. So müssen dann Betroffene in Rosenheim, Sigmaringen und Erfurt 3 Monate warten, bis der Antrag erneut erstellt wurde. In Wunstorf sollen es sogar vier Monate sein. Absolute Spitze sei Sangerhausen, hier müssen Hilfebedürftige sogar sechs Monate warten. Nicht selten würden dann die Antragsteller in „große Not geraten, weil sie nicht wissen, wie sie sich ernähren oder kleiden können“. Laut Wallraff müssten sich Betroffene oft mit einem Anwalt wehren, weil es sonst kaum Chancen gebe, die Behörde zum Einlenken zu bewegen. (sb)

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