Hartz IV: Anstieg der Zwangsumzüge in Berlin

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Mieterverein fordert Berliner Senatsverwaltung zur Erhöhung der Richtwerte für die Mietkostenübernahme auf

21.08.2011

In Berlin müssen immer mehr Bezieher von Hartz IV und Grundsicherung im Alter umziehen, weil sich die Jobcenter weigern, die Kosten der Unterkunft zu übernehmen. Der Berliner Mieterverein hat nun „die sofortige Anhebung der Richtwerte für die Mietkostenübernahme“ vom Berliner Senat gefordert.

13.000 Zwangsumzüge pro Jahr
Nach Angaben des Berliner Mietervereins ist die Zahl der Umzugs-Aufforderungen seitens der Jobcenter massiv auf 13.000 jährlich gestiegen. Durch die verweigerte Kostenübernahme werden Umzüge durch Leistungsträger provoziert, obwohl preisgünstigere Wohnungen immer schwerer zu finden sind. Der Berliner Mietspiegel 2011 hatte einen deutlichen, überproportionalen Mietanstieg für die letzten zwei Jahre dokumentiert. Von der Mietentwicklung sind Haushalte mit geringem Einkommen besonders betroffen, darunter auch die ca. 330.000 Hartz IV Bedarfsgemeinschaften und etwa 60.000 Rentnerhaushalte mit Grundsicherung.
Im Schnitt stiegen die Berliner Mieten um vier Prozent pro Jahr. Darüber hinaus wohnen viele Grundsicherung und ALG II Haushalte in sogenannten teil-ausgestatteten Wohnungen (103.000 Wohnungen in ganz Berlin). In diesen Wohnungen stiegen nach Angaben des Berliner Senates die Mietpreise um 8,8 Prozent pro Jahr. Seit dem Jahre 2005 hat es nur bei Ein-Personen Bedarfsgemeinschaften eine Erhöhung der Mietrichtwerte gegeben.

Senat zum sofortigen Handeln aufgefordert
Der Berliner Mieterverein hält daher eine landesrechtliche Regelung zur Bestimmung angemessener Aufwendungen für die Kosten der Unterkunft sowie Heizung/Warmwasser für zeitnah geboten, weil eine rechts-sichere Anwendung der AV Wohnen nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts und des Landessozialgerichts nicht mehr möglich ist und damit „Richterrecht“ herrscht, mit negativen Folgen für die Rechtssicherheit der Bezieher von ALG II / Grundsicherung und der Jobcenter sowie für die Kosten des Landes Berlin bei den Sozialgerichten. Der Senat könnte handeln, da bereits seit dem ersten April 2011 bundesrechtlich eine Ermächtigung zur Neuregelung der Kosten der Unterkunft vorliegt. Von Seiten der Senatsverwaltung kam hierzu keine Stellungnahme. Anscheinend ist man zu sehr auf die kommenden Senatswahlen beschäftigt. (hg)

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