Hartz IV: ALG II Sonderbedarf beantragen

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Sonderbedarf bei Hartz IV: Was kann wer beantragen und welche Sonderbedarfe werden abgedeckt?

Ist Ihre Lebenssituation anders als bei den meisten Menschen? Haben Sie dauerhaft außergewöhnliche Kosten? Dann haben Sie unter Umständen einen Hartz IV Anspruch auf eine zusätzliche ALG II-Leistungen ("Sonderbedarf"). Das hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil zu Hartz IV entschieden. Aber: Leider gibt es nicht für alles, was man dringend zum Leben braucht, eine Extra-Leistung.

Was ist ein Sonderbedarf?
Der besondere Bedarf muss dauerhaft bestehen: Die Ausgaben müssen zumindest mehrmals anfallen – laut Bundesagentur mehrmals in einem Zeitraum von sechs Monaten. Und: Es muss sich um außergewöhnliche Kosten handeln, also um Kosten, die bei den meisten Menschen gar nicht anfallen.

Beispiele für Sonderbedarfe:
Mittlerweile gibt es eine Vorgabe der Bundesagentur für Arbeit für die örtlichen Hartz IV-Ämter. In dieser Dienstanweisung werden vier Beispiele für Sonderbedarfe genannt:

1. Nicht verschreibungspflichtige Arznei- und Heilmittel, da die Krankenkassen diese Kosten nicht übernehmen (z.B. Hautpflegeprodukte bei Neurodermitis).

2. Putz- oder Haushaltshilfe für Rollstuhlfahrer, wenn die Hilfe nicht von Angehörigen geleistet werden kann.

3. Umgangsrecht mit Kindern. Dies meint etwa Fahrtkosten, die anfallen, um mit einem getrennt lebenden Kind (z.B. nach einer Scheidung) den Kontakt aufrecht zu erhalten.

4. Nachhilfeunterricht im Ausnahmefall.
Laut der Dienstanweisung werden Kosten nur bei besonderen Anlässen (z.B. eine längere Erkrankung in der Familie) übernommen.

Wichtig zu wissen: Diese Liste ist nicht abschließend. Sie nennt nur Beispiele. Sie können einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen haben, wenn Ihr Fall den Beispielen ähnlich ist. So kann eine Putz- oder Haushaltshilfe auch bei anderen Behinderungen oder bei längerer Krankheit notwendig sein. Und auch wenn ein Familienmitglied länger im Krankenhaus oder einer Reha-Maßnahme ist, kann ein Sonderbedarf an Fahrtkosten bestehen.

Was zählt nicht als Sonderbedarf?
Einmalige Ausgaben für Anschaffungen, etwa wenn die Waschmaschine kaputt geht und ersetzt werden muss.
– Die Praxisgebühr, Zuzahlungen bei Medikamenten und Zahnersatz, Zusatzbeiträge der Krankenkassen.
– Schulmaterialen, Schulessen, Schuhe und Anziehsachen für (schnell wachsende) Kinder.

Als Faustregel gilt: Kosten gelten nicht als Sonderbedarf, wenn sie bei allen oder zumindest bei vielen Haushalten anfallen – ganz unabhängig davon, wie dringend und notwendig eine Kostenerstattung für Sie eigentlich wäre.

Ab wann besteht ein Anspruch auf die Extra-Leistungen?
Ab sofort. Genauer gesagt, ab dem 9. Februar 2010. An diesem Tag hat das Bundesverfassungsgericht sein Urteil verkündet. Ein Leistungsanspruch für Zeiten vor dem 9. Februar besteht zudem bei „noch laufenden, nicht abgeschlossenen Verfahren“. Das hat das Bundessozialgericht entschieden (Urteil B 4 AS 29/09 R). „Nicht abgeschlossen“ sind Fälle, wenn über einen Widerspruch noch nicht entschieden wurde oder wenn eine Klage anhängig ist. Ob auch ein gestellter „Überprüfungsantrag“ als laufendes Verfahren gilt, das ist umstritten.

Wie viel Geld gibt es für was?
Das ist nicht geregelt. Über die Höhe des Sonderbedarfs wird man sich oft mit dem Amt streiten müssen. Klar ist leider nur: Es werden nur die absolut notwendigen Kosten erstattet. So besteht beispielsweise beim Umgangsrecht mit dem Kind kein Anspruch auf eine schnelle Zugverbindung, sondern es kommen auch verbilligte Bahntickets und Mitfahrgelegenheiten in Frage.

Was muss ich tun?
Sie müssen bei ihrem Hartz-IV-Amt einen Antrag stellen. Eine spezielle Form für den Antrag ist nicht vorgeschrieben. Wenn Sie den Antrag per Fax schicken (Faxprotokoll) oder zu zweit aufs Amt gehen (Zeuge), dann können Sie im Streitfall nachweisen, den Antrag tatsächlich gestellt zu haben. Das Amt wird Nachweise für ihre außergewöhnlichen Ausgaben verlangen, die Sie aber nachreichen können. Wichtig ist, dass Sie zunächst einmal die Extra-Leistung beantragen. (01.04.2010)

Hinweise:
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