Hartz IV-Änderungen teilweise verfassungswidrig

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Geplante Hartz IV-Änderungen teilweise verfassungswidrig.

(21.09.2010) Mit der Höhe der Hartz IV Regelsätze ist Frau von der Leyen noch nicht „herausgerückt“, aber wie diese künftig reguliert werden sollen schon. Danach sollen sich die Regelsätze zu 70 Prozent nach der Preis- und zu 30 Prozent nach der Lohnentwicklung richten, womit dieser Gesetzesentwurf bereits wieder gegen das Grundgesetz verstößt.

Wie das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im Februar festgestellt hat, ist die Koppelung des Regelsatzes an die Rentenentwicklung, konkret Rentenwert, verfassungswidrig. Wie wird wohl der Rentenwert berechnet? "Bei der Bestimmung des neuen aktuellen Rentenwerts wird die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zugrunde gelegt." (Zitat BMAS)

Frau von der Leyen spart sich nun diesen Umweg und will direkt die Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer zugrunde legen, womit die Berechnungsgrundlage für Anpassung der SGB II-Regelsätze, welche das BVerfG als verfassungswidrig erklärt hat, die Selbe bleibt. Das die Lohnentwicklung dabei nur zu 30% in die Regelsatzberechnung einfließen soll, ist unerheblich. Die geplante Regelung ist und bleibt damit verfassungswidrig.

Frau von der Leyen, wussten Sie das etwa nicht, dass die Rentenentwicklung nach der Lohnentwicklung berechnet wird?
Oder geben Sie absichtlich und bewusst der bisherigen verfassungswidrigen Festlegung durch diesen „Trick“ einen neuen Namen in der Hoffnung, dass es niemand merkt? Wir haben es gemerkt. Und Andere werden das auch. Und schon haben die Verbände, die bereits Klage angedroht haben, sollten Sie und Ihre Regierungskollegen gegen das Urteil des BVerfG verstoßen, einen reellen Klagegrund.

Welche weiteren Missachtungen des Urteiles des BVerfG dürfen wir von Ihnen und Ihren Regierungskollegen noch erwarten?
Und wieso maßen Sie und Ihre Regierungskollegen sich an, das Urteil des BVerfG und das Grundgesetz zu missachten und so die Rechte der Menschen, denen Sie als Staatsdiener dienen, mit Füßen zu treten? Oder mangelt es Ihnen und Ihren Regierungskollegen einfach nur an der erforderlichen Fachkenntnis? Dann sollten Sie zurücktreten und das Feld fachlich kompetenten Personen überlassen. (fm)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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