Hartz IV: Änderungen beim Bildungspaket

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Der Deutsche Bundestag hat einige Änderungen beim sogenannten Bildungspaket beschlossen. Für Kinder aus Hartz IV Familien ist es künftig immer noch nicht leichter, die Leistungen des Teilhabepaketes in Anspruch zu nehmen.

27.02.2013

Die bereit gestellten Millionen für das Bildungspaket versickern in den Kommunen und werden zunehmend zur Sanierung der Haushaltslöcher verwandt (wir berichteten hier). Nun hat der Bundestag einige Änderungen beschlossen, die ab dem 1. August 2013 in Kraft treten sollen. Wir haben uns die „Reformen“ genauer angeschaut und zusammengefasst.

Die bisherige Bedarf wie Mitgliedsbeiträge, Freizeiten und nunmehr auch der Bedarf an Ausrüstungsgegenständen oder anderen Aufwendungen im Zusammenhang zu Teilhabe-Aktivitäten wird auf maximal 10 Euro pro Monat gedeckelt. Ein Betrag der nicht ausreicht, um sinnvolle Aktivitäten zu unternehmen, wenn es für den Fußballverein an adäquaten Sportschuhen mangelt

1. Die Antragsfiktion und -rückwirkung (vgl. u. a. § 30 Satz 2 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – SGB II – neu) in Fällen begründeter Selbsthilfe (ausnahmsweise nachträgliche Erstattung bereits vom Berechtigten verauslagter Mittel für Bildungs- und Teilhabeleistungen) auf den Zeitpunkt der Selbstvornahme gilt nur für Bildungs- und Teilhabeleistungen. Für die dem Bildungspaket notwendigerweise vorangehenden Grundleistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld gilt diese Antragsfiktion und – rückwirkung nicht.

2. Die Möglichkeit der Geldleistung für Klassenfahrten bedeutet keine prinzipielle Abkehr vom Grundsatz des Sachleistungsprinzips.

3. Bei Schülerfahrkarten, die auch privat nutzbar sind, ist ein Eigenanteil von mindestens 5 Euro anzurechnen. Dieser Mindestbetrag ergibt sich aus der Auswertung empirischer Daten zum durchschnittlichen Mobilitätsverhalten von Schülerinnen und Schülern.

4. Durch die Möglichkeit der pauschalen Abrechnung mit Leistungsanbietern in der Sozialhilfe entstehen keine Mehrkosten, da dieser Erbringungsweg untergesetzlich bereits nach geltendem Recht besteht. (aus Bundestag, wm)

Bild: anschi / pixelio.de

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