Hartz IV: Ab 1.Juli Jugendliche bleiben zu Hause

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Ab dem 1. Juli 2006 bilden auch volljährige Kinder unter 25-Jahren mit ihren Eltern eine "Bedarfsgemeinschaft". Die Eltern müssen somit mit ihrem Einkommen vorrangig für den Lebensunterhalt ihrer erwachsenen Kinder aufkommen. Die im Unterhaltsrecht geltenden Selbstbehalte für die Eltern werden außer Kraft gesetzt. So werden auch geringverdienende Eltern finanziell in Haftung genommen, die eigentlich gar kein Geld für ihre erwachsenen Kinder übrig haben.

Der Förderverein gewerkschaftliche Arbeitslosenarbeit e.V. empfiehlt daher allen Betroffenen, sich mit Widerspruch und Klage gegen die Anrechnung von Elterneinkommen zu wehren. Einen entsprechenden Vordruck zum Widerspruch finden Sie hier

Tipp: Beziehen Ihre Eltern aber Alg II, kann die Arbeitsagentur Sie nach Vollendung der Schulpflicht (mit 15 Jahren) zur Arbeit heranziehen. Sie müssen dann eventuell aus ihrem Arbeitseinkommen mit für den Unterhalt Ihrer Eltern sorgen. Aber Achtung: Reicht Ihr Einkommen für ihren eigenen Lebensunterhalt einschließlich Unterkunftsanteil der gemeinsam Wohnung
mit den Eltern, dürfen sie nicht zur Bedarfsgemeinschaft dazugezählt werden. Als Mitglied der Haushaltsgemeinschaft
dürfen sie einen höheren Teil ihres Einkommens für sich behalten!

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