Hartz IV: 4,50 Euro mehr für Unterkunft

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Konzept der Stadt Kiel zur Berechnung der Mietobergrenzen für Hartz IV-Bezieher wurde für schlüssig befunden

21.05.2014

Das schleswig-holsteinische Landessozialgericht (LSG) beurteilte das Konzept der Stadt Kiel zur Ermittlung von Mietobergrenzen für Hartz IV-Bezieher am Montag als schlüssig. Zwar muss das Kieler Jobcenter seinen Kunden rückwirkend ab dem 1. Januar 2013 einen kleineren Betrag nachzahlen, die befürchteten Mehrkosten in Millionenhöhe wurden jedoch mit dem Urteil abgewendet. Kläger und Erwerbslosen-Initiativen zeigten sich enttäuscht.

Kläger zeigten sich enttäuscht über das Urteil
Laut Urteil des LSG muss das Kieler Jobcenter für einen Single-Haushalt maximal 332 Euro für die Miete gewähren. Das sind 4,50 Euro mehr als die Behörde zahlen wollte. Trotz des Teilerfolgs zeigten sich die Rechtsanwälte der Kläger enttäuscht über das Urteil. Ihr Ziel war es, das Wohngeldgesetz – und damit 100 Euro mehr pro Monat – für Hartz IV-Bezieher durchzusetzen. Der Hauptkritikpunkt der Klägerseite bestand darin, dass die Stadt Kiel die der Berechnung der Mietobergrenzen zugrunde liegenden Daten nicht offengelegt hatte.

Die Stadt Kiel war dagegen erleichtert über das Urteil. „Ich freue mich, dass Rechtssicherheit entstanden ist und die grundsätzliche Linie der Stadt bestätigt wurde“, erklärte Sozialdezernent Gerwin Stöcker gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“. „Es droht jetzt nicht die befürchtete Kostenexplosion“. Kiel wolle sich „aber nicht auf dem Urteil ausruhen, sondern den Wohnungsmarkt weiter beobachten.“ Die Stadt wende jährlich rund 80 Millionen Euro für Mietzuschüsse der 18.000 Haushalte, die Transferleistungen erhielten, auf, so Stöcker. (ag)

Rainer Sturm / pixelio.de

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