Häufige Fragen zum Jobcenter schnell erklärt

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Leistungsberechtigte, die Hartz IV beantragen, müssen sich mit vielen neuen Themen beschäftigen. Aber auch für Langzeitarbeitslose stellen sich im Umgang mit dem Jobcenter oft noch neue Fragen.

An welche Stelle wenden sich Leistungsberechtigte?

Eine Person, die berechtigt ist Hartz IV zu beziehen, muss sich bei dem zuständigen Jobcenter melden. Jeder Postleitzahl ist ein Jobcenter zugeordnet. Wichtig ist, dass der Betroffene sich dort meldet, sobald eine Leistungsberechtigung besteht. Hartz IV wird erst ab dem Monat ausgezahlt, ab dem ein Antrag gestellt wurde.

Um sich als Hartz IV-Bezieher zu melden, benötigt das Jobcenter jedoch vorerst nur einen formlosen Antrag. Der Hauptantrag mit allen notwendigen Unterlagen kann zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht werden.

In welcher Höhe werden Mietkosten vom Jobcenter übernommen?

Hartz IV-Bezieher erhalten den individuellen Hartz IV-Regelsatz und die Kosten der Unterkunft, die Miet- und Heizkosten beinhalten. Es gibt bestimmte Obergrenzen, die die Miete eines Leistungsberechtigten nicht überschreiten darf. Allerdings gibt es für die erlaubten Mietkosten regionale Unterschiede, da der Mietpreisspiegel je nach Wohnort schwankt. Allerdings sind die Mieten knapp bemessen und die Obergrenzen oft nicht aktuell.

Ein negatives Beispiel ist die Stadt Leipzig. Hier sind die Mietpreise enorm gestiegen, die Obergrenze für die Hartz IV-Bezieher wurde aber nicht angepasst. Damit wird es Leistungsberechtigten schwer gemacht eine geeignete Wohnung zu finden. Ist die Miete teurer als vom Jobcenter erlaubt, muss der Hartz IV-Bezieher die zusätzlichen Kosten selbstständig tragen.

Sind Termine im Jobcenter verpflichtend?

Vorladungen vom Jobcenter sind für die Leistungsbezieher Pflicht. Allerdings können diese in Absprache mit dem Sachbearbeiter gegebenenfalls verschoben werden. Auch im Krankheitsfall darf der Hartz IV-Bezieher zu Hause bleiben. In diesem Fall sollte aber unbedingt ein Attest von einem Arzt eingeholt werden, das die Krankheit belegt. Wenn ein Termin beim Jobcenter ohne Entschuldigung oder Absprache versäumt wird, drohen dem Leistungsberechtigten Sanktionen.

Muss ein Leistungsberechtigter seinen Vermieter über den Hartz IV-Bezug informieren?

Das Jobcenter überweist die Kosten der Unterkunft in der Regel direkt an den Leistungsempfänger. In diesem Fall steht es dem Hartz IV- Bezieher frei, ob er den Vermieter über seine Situation unterrichtet. Es kann aber vorkommen, dass das Jobcenter die Kontodaten des Vermieters verlangt, damit es die Mietkosten direkt an diesen überweist. Davon sind vor allem Leistungsberechtigte betroffen, die auffällig geworden sind, weil sie die für die Miete gedachten Zahlungen für andere Zwecke verwendeten.

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