Grausamkeiten gegen schwerbehinderten Rentner

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Unmenschliche Grausamkeiten gegen schwerbehinderten Rentner in Nünberg

28.12.2014

Herr Thomas Müller pflegte und unterstützte seine alte und gebrechliche Mutter über Jahre in der gemeinsamen Wohnung in Nürnberg. Er selbst war bereits seit 1997 arbeitsunfähig erkrankt, aber noch nicht Rentner. 2006 versuchte die ARGE Nürnberg rechtswidrig eine Senkung der Unterkunftskosten zu erzwingen, obwohl diese nachweislich gar nicht zu hoch waren. Man hatte übersehen, dass Frau Müller keine Leistungen bezog und die hälftigen KdU Kosten des Sohnes Herrn Müller deutlich unter den erlaubten KdU Kosten lagen. Man blieb gegenüber Argumenten jedoch stur. Erstaunlicherweise hatte die ARGE sogar das Schreiben rückdatiert, so dass für die KdU Senkung nur noch wenige Wochen geblieben wären. Erst das Eingreifen des ZDF brachte die Stadt Nürnberg zum Einlenken. Es war ein Bericht mit 12 Minuten Dauer im April 2006 in der Sendung „Drehscheibe“ im ZDF. Für die Mutter waren die Abläufe so erschreckend, dass ihr Gesundheitszustand sich deutlich verschlechterte.

Die Arge ließ im Anschluss eine arbeitsmedizinische Begutachtung des Herrn Müller durchführen. Hierbei stellte sich heraus, dass eine Arbeitsfähigkeit nicht gegeben war und das für einen längeren Zeitraum, so dass man auf die Stellung eines Rentenantrags bestand.

Im September des selben Jahres verursachte eine häusliche Pflegekraft fahrlässig einen Unfall bei dem sich die Mutter den Oberschenkel brach. Bei der folgenden OP kam es zu einem Zwischenfall durch den diese sehr viel Blut verlor und an den Folgen 12 Tage später verstarb. Schuld war im Wesentlichen auch ihr schlechter Allgemeinzustand, der auch auf den Ärger einige Monate vorher mit der ARGE zurückzuführen war.

Herr Müller erhielt am Tag der Trauerfeier eine weitere Aufforderung die Kosten der Unterkunft zu senken d.h. Umzuziehen mit Frist von 6 Monaten. Ab Ende des selben Jahres musste er über 8 Wochen klinisch in der psychosomatischen Tagesklinik des Klinikums Nürnberg Nord behandelt werden. Er bat darum, dass man die Frist vorerst einmal um den Zeitraum der klinischen Behandlung verlängerte. Dies wurde abgelehnt. Die Nürnberger Zeitung berichtete hierüber unter der Überschrift „Man lässt mir nicht einmal Zeit zu trauern.“ Der damalige Chef der ARGE Nürnberg meinte hierzu im Zeitungsinterview: „Man könne keine Rücksichten nehmen, es ginge hier schließlich um viel Geld für den Steuerzahler.“

Die Feststellung seiner 100% Erwerbsunfähigkeit brachte ihn schließlich von der ARGE (heute Jobcenter) zum Sozialamt. Hier wurde seine Umzugsfähigkeit von Gesundheitsamt geprüft und er vorerst in seiner Wohnung belassen. Einerseits aufgrund seiner gesundheitlichen Situation, aber auch andererseits weil er in seiner näheren Umgebung von mehreren Menschen unterstützt wurde und diese Unterstützung bei einem Umzug wegfallen würde.

Durch die zuerst weiterbetriebene Belastung bezüglich eines Umzug waren die Erfolge der achtwöchigen Behandlung im Klinikum Nürnberg zerstört worden. Es ging Herrn Müller schlechter als davor. Er konnte die Wohnung über Monate nicht verlassen.

Weiterhin versuchte seither das Amt regelmäßig dennoch einen Umzug zu erzwingen, obwohl sich der Gesundheitszustand des Herrn Müller über die Jahre ständig verschlechterte. Und obwohl dies von behandelnden Ärzten bestätigt wurde. Zu Beginn hatte er noch keinen GdB. Heute hat er die Pflegestufe Null und einen GdB von 70. Bis heute hat er 18 Operationen hinter sich. Darunter einige mehrstündige. Ein dauerhafter Grad der Behinderung von Zeitpunkt der Erstbegutachtung von 30 erhöhte sich bis heute auf 70. Er leidet u.a. unter chronischer Depression, chronischen Angst- und Panikstörungen, PTBS (posttraumatische Belastungstörungen/schwere Traumata), chronischen Schmerzen, orthopädischen Problemen u.a. Einschränkungen der Beweglichkeit der rechten Schulter, Defekten in der Halswirbelsäule (Nervenwurzelläsionen). chronischen Lendenwirbelsäulenproblemen, retropatellar Arthrose beidseitig (Knie), akuter Entzündung der linken Schulter mit starker Bewegungseinschränkung seit April 2014, sehr starker Hausstaubmilbenallergie mit Asthma. Aufgrund dieser Probleme ist er dauerhaft zu 100% erwerbsgemindert und Rentner.

Die Versuche des Sozialamts einen Umzug durchzusetzen wurden immer brutaler. Obwohl seit der ursprünglichen Aufforderung durch die ARGE, keine KdU Senkung mehr verlangt worden war, stellte das Amt mehrfach, zuletzt 2012 einen Teil der Mietzahlungen ohne Vorwarnung ein. In jedem Fall musste sein Anwalt Herr H. tätig werden. Einsicht oder Verständnis zeigte das Amt nie.

Bei einer der ständig vom Nürnberger Sozialamt geforderten Begutachtungen durch das Gesundheitsamt Nürnberg kam es vor einem Zeugen zu einer Körperverletzung im Amt. Diese wurde angezeigt und gegen den Arzt ermittelt. Das Gesundheitsamt entschuldigte sich schließlich für das Ereignis und andere „Unannehmlichkeiten“ darunter u.a. ein Arzt, der sich über die Behinderungen von Herrn Müller lustig gemacht hatte und eine Mitarbeiterin, die durch behinderten-feindliche Äußerungen (vor Zeugen) aufgefallen war.

Der Arzt hatte, obwohl Herr Müller ausdrücklich vorher auf die Probleme seiner Halswirbelsäule hingewiesen hatte, den Kopf von Herrn Müller während der Untersuchung ohne Vorwarnung plötzlich mehrfach hin und her gedreht. Die Schmerzen waren über Wochen sehr heftig und mit u.a. starker Übelkeit und Schwindel verbunden. Die dem Amt vorliegenden Befundberichte hatten klar die Probleme gezeigt und der Arzt hatte ebenso Röntgenbilder vorliegen.

Im Anschluss verweigerte Herr Müller weitere Begutachtungen durch das Gesundheitsamt, verweigerte aber nicht grundsätzlich Begutachtungen, falls nötig. Nur bestand er auf unabhängigen Gutachtern.
Im Jahr 2013 wurde die rechte Schulter des Herrn Müller operiert. Grund war eine Frozen Shoulder mit Impingement Syndrom. Man verweigerte ihm die nach der OP nötige häusliche Hilfe, obwohl ein Attest der Klinik vorlag, das die Notwendigkeit ab dem Tag der Entlassung bescheinigte und das Amt bereits Monate vor der OP von der späteren Notwendigkeit wusste. Herr Müller musste per Sozialgericht im Eilverfahren Hilfe einklagen. Dies dauerte rund zwei Wochen. D.h. das Sozialamt lies einen frisch operierten Schwerbehinderten zwei Wochen ohne jegliche Hilfe. Menschenverachtend und vorsätzlich gesundheitsgefährdend.

Das Amt betrieb den Versuch ihn aus der Wohnung zu zwingen trotz Bescheinigungen seiner behandelnden Ärzte, dass ein Umzug für ihn eine massive Gesundheitsgefährdung darstellen würde und er gar nicht in der Lage sei die Vorbereitungen dafür vorzunehmen, weiter. Ab 2012 mit Hilfe zweier Richterinnen, die deutlich den Eindruck der Befangenheit erweckten. Es wurde ein Gutachten des Gerichts in Auftrag gegeben. Die Gutachterin erstellte daraufhin ein “Geisterfahrergutachten”. Das heißt, dass dieses Gutachten alle vorliegenden sonstigen Befunde, Atteste und Gutachten ignorierte. Alle Fakten sprechen für Herrn Müller bis auf das Gutachten der Frau Dr. Z. (Hinweis: Nachgewiesen sind rund 30% der Sozialgerichtsgutachten sogenannte Gefälligkeitsgutachten zum Nachteil der Kläger.)

Es wurde viel krudes Zeug zusammenphantasiert, aber nicht belegt, Fakten weggelassen, Fakten verdreht. Sie stellte alle vorherigen Gutachten, Befunde und Atteste in Frage auch die anderer Fachrichtungen inkl. Des Abschlußberichts der klinischen Behandlung an der diverse Ärzte beteiligt gewesen waren. Letztendlich behauptete sie Herr Müller wäre umzugsfähig in einigen Monaten. Gutachten können aber für die Zukunft keine expliziten Aussagen machen, sie können lediglich Wahrscheinlichkeiten beschreiben. Das Amt nahm nun dieses Gutachten als Basis seiner Vorgehensweise und forderte dieses Mal offiziell eine Senkung der Kosten der Unterkunft. Das entsprechende Schreiben strotzte nur vor bösartigen Formulierungen und Hohn. Dem Gutachten war vom Anwalt des Herrn Müller beim Gericht widersprochen worden. Die Fehler im Gutachten wurden aufgezeigt. Es entstanden aus anderen Gründen in den nächsten Monaten zwei weitere Sozialgerichtsgutachten. Diese zeigten ebenfalls deutlich, dass das Gutachten der Frau Dr. Z. falsch war/ist.

Die Gutachterin hatte z.B. behauptet, Herr Müller könne problemlos den sogenannten Schürzengriff durchführen. Das ist unwahr. Bei der Untersuchung wurde dies gar nicht geprüft. Der Griff war weder bei Begutachtungen durch den MdK für die Pflegeversicherung möglich, noch bei einer Kontrolluntersuchung der Schulter in der Klinik, noch bei den anderen Gerichtsgutachten. Bei ihr sei er angeblich möglich gewesen. Die Gutachterin behauptete auch ihre Untersuchungen hätten keine Probleme der Halswirbelsäule gefunden. Diese Probleme sind seit Jahrzehnten bekannt und weiter fortgeschritten. Sie zeigten sich schon früher auf CTS des Klinikums Nürnberg und Röntgenbildern. Der Gutachterin waren neue Untersuchungen bekannt, so ein MRT und eine Nervenmessung durch einen renommierten Neurologen und Rehamediziner, Dr. S.. Sowohl das MRT, als auch die Messungen bestätigen die Beschwerden des Herrn Müller und sind nicht widerlegbar. Er leidet unter sehr schmerzhaften Nervenwurzelläsionen im Bereich der Halswirbelsäule die eben genau die beschriebenen Probleme verursachen. Die Gutachterin ignorierte diese Befunde, da sie wohl nicht in das von ihr gewünschte Bild passten. Die neuen Gutachten und Befunden wurden ebenso sowohl vom Gericht, als auch vom Sozialamt Nürnberg ignoriert. Sie seien ja nicht zum Thema Umzugsfähigkeit erstellt worden. Das ist allerdings unerheblich, wenn in beiden Fällen identische Krankheiten und Beschwerden geprüft wurden.

Die Gutachterin stellte die Schwere eine Depression ohne die hierfür vorhandenen Fragebögen oder andere Hilfsmittel und ohne Erhebung der aktuellen Symptome allein durch Augenschein fest. Des weiteren machte sie das Vorhandensein der Angst- und Panikstörung von der Tatsache abhängig, dass Herr Müller während seiner Untersuchung keine entsprechenden Probleme hatte. (Hinweis: Herr Müller stand hierbei unter dem Einfluss eines Beruhigungsmittels. Dieses kann aber nicht ständig genommen werden, weil es eine sehr starke Suchtgefährdung aufweist) Diese Erkrankung ist auch nicht davon gekennzeichnet, dass es ständige Attacken gibt. Ein Epilepsiepatient hat auch nicht zu jeder Zeit Anfälle und ist dennoch an Epilepsie erkrankt.

Das Gutachten wäre im Übrigen selbst dann nicht mehr verwendbar, wenn es korrekt erstellt worden wäre, denn es ist über ein Jahr alt.

Inzwischen hat man Teile der KdU Zahlungen eingestellt und Herr Müller ist nur mittels des noch vorhandenen Dispokredits seiner Bank in der Lage die Miete in voller Höhe zu bezahlen. Dies kann er aber nur noch wenige Monate tun. Das SG Nürnberg verweigert eine Weiterzahlung bis zur Klärung in einem Hauptverfahren auch dann, wenn der Betrag als Darlehen gegeben würde. Ebenso verweigert man ihm die Prozesskostenhilfe im Eilverfahren, wodurch sein Grundrecht auf ein korrektes rechtsstaatliches Verfahren massiv verletzt wird. Er selbst ist aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage dies ohne Anwalt zu bewältigen. Ebenso wird sein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit verletzt und dies schon seit Jahren, das auch die psychische Unversehrtheit einschließt. Es handelt sich inzwischen um einen großen sowohl Verwaltungs- als auch Gutachter-, sowie Justizskandal in Nürnberg.

Der Gesundheitszustand des Herrn Müller ist schlecht. Inzwischen (ab April 2014) kann er seine linke Schulter aufgrund einer starken Entzündung kaum noch bewegen und leidet unter starken Schmerzen. Wirksame Schmerzmittel kann er nur bedingt nehmen, da sie seine Atmung verschlechtern. Er muss Nachts mit Überdruckbeatmung schlafen. Herr Müller braucht über 10 Medikamente um über den Tag zu kommen. Von Antidepressiva bis Beruhigungsmitteln, von Blutdruckpräparaten bis Allergiemitteln, von Schmerzmitteln bis Kortison. Er ist kaum noch handlungsfähig. Er kann nicht mehr selbst Baden, sich nur noch bedingt selbst pflegen. Arbeiten im Haushalt sind ihm ohne Hilfe ebenfalls weitgehend unmöglich. Aufgrund der Panikattacken und Ängste kann er seine Wohnung nur noch selten verlassen. Er hat gelegentliche Hilfe durch Herrn B. der in er Nähe wohnt und für Herrn Müller Arbeiten ausführt, die dieser nicht mehr ausführen kann. Diese Hilfe würde durch einen Umzug u.U. wegfallen, wenn eine neue Wohnung nicht in der direkten Nähe liegen würde. Herrn Müller wurde die Pflegestufe Null (noch ohne Berücksichtigung der aktuellen Schulterprobleme) bewilligt. Zusätzlich ergänzende Hilfe aufgrund einer starken Einschränkung der Alltagskompetenz (hat nichts mit einer Betreuung zu tun). Es geht hier um die Ängste, die ihn am Verlassen der Wohnung hindern und die Blockaden, die ihn am Öffen u.a. diverser Amtsschreiben hindern. Hiergegen wurde ihm Hilfe gewährt.

Ein Umzug oder die nötigen Vorarbeiten können von ihm nicht durchgeführt werden. Ein Verlassen seiner gewohnten Umgebung unter Verlust der noch verbliebenen wenigen Sozialkontakte würde seine Gesundheit weiter verschlechtern, könnte sogar lebensbedrohende Folgen haben. Das Verhalten des Sozialamts Nürnberg hatte bereits in den Jahre 2008 zu mehreren Notarzteinsätzen aufgrund lebensgefährlicher hypertensiver Krisen geführt und im Jahr 2009 zu einem (glücklicherweise leichten) Schlaganfall. 2009 berichteten die Nürnberger Nachrichten in drei Artikeln über den Fall des Herrn Müller. Auf das Amt hatte das keine Wirkung. Sozialrassistische Reaktionen einiger Nürnberger Bürger führten zu weiteren Verschlechterungen seiner Gesundheit. So fand er unter anderem Drohungen und Beleidigungen in seinem Briefkasten vor. Bei der Tageszeitung gingen entsprechende Leserbriefe und Kommentare ein. Die selbsternannte Stadt der Menschenrechte zeigte sich von der übelsten Seite.

Das Gesetz spricht von der Zumutbarkeit eines Umzugs. Herrn Müller ist ein Umzug unter keinen Umständen zuzumuten. Das Gericht und das Amt hingegen prüfen rechtswidrig die Fähigkeit aber nicht die Zumutbarkeit umzuziehen und selbst diese Prüfung entspricht nicht der geforderten Sorgfalt, im Gegenteil wird diese durch das Gutachten der Frau Dr. Z. dem Anschein nach zwecks bewusster Schädigung des Herrn Müller manipuliert. Der Verdacht der bewussten Schädigungswunsches leitet sich u.a. auch daraus ab, dass im Gutachten über die Fragestellungen des Gerichts hinaus versucht wurde Herrn Müller die Notwendigkeit der Pflegeleistungen als auch der hauswirtschaftlichen Leistungen abzusprechen. Ein Gutachten eines gerichtlichen bestellten Pflegegutachters widerlegte die Ansichten der Frau Dr. Z. und kam zum Ergebnis, das sogar mehr Leistungen nötig seien. Die Gutachterin sprach sogar davon, dass es sie ärgere, dass sie ihm nicht auch noch die Erwerbsminderungsrente nehmen könne.

Entgegen der „Meinung“ der Frau Dr. Z. Auf Fachgebieten, zu denen sie gar keine Fachkompetenz

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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