Fast 500.000 Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher

Zahl der Sanktionen ist im ersten Halbjahr 2014 wieder gestiegen

14.10.2014

Zehntausende Hartz IV-Betroffene werden jedes Jahr vom Jobcenter mit einer oder mehreren Sanktionen belegt. Meist sind Terminversäumnisse der Grund für die Leistungskürzung. Nicht selten werden die Strafen aber zu unrecht verhängt, so dass sich ein Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt oder bei einer Erwerbsloseninitiative lohnt. Von Januar bis einschließlich Juni 2014 wurden fast eine Million neue Sanktionen von den Jobcentern ausgesprochen, berichtet die „Bild“-Zeitung. Das sei ein Anstieg von 2,4 Prozent im Vergleich zum Vorjahreszeitraum.

Bereits ein versäumter Termin führt zur zehnprozentigen Leistungskürzung
Hartz IV-Bezieher werden mit einer Sanktion belegt, wenn sie einen Pflichtverstoß begehen. Das kann beispielsweise das Fernbleiben von Pflichtterminen oder einer Maßnahme sein. Auch das Ablehnen einer angeboten Arbeit führt zur Leistungskürzung. Eine Sanktion beinhaltet eine zehn- bis 100-prozentige Kürzung des Regelsatzes für drei Monate. Die Höhe der Leistungskürzung richtet sich nach der Schwere des Pflichtverstoßes und dessen Häufigkeit. Versäumt ein Hartz IV-Bezieher einen Termin beim Jobcenter, muss er damit rechnen, dass die Behörde seine Regelleistung für drei Monate um zehn Prozent kürzt. Lehnt er eine ihm angebotene Arbeit ab, werden 30 Prozent seines Regelsatzes einbehalten.

Zahl der Sanktionen ist um rund 12.000 Strafen gestiegen
Obwohl Sanktionen in der öffentlichen Meinung äußerst kontrovers diskutiert werden und selbst Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) mittlerweile zumindest für junge Hartz IV-Bezieher unter 25 Jahre eine Entschärfung der Strafen und insgesamt eine Vereinfachung des Sanktionssystems plant, kürzen die Jobcenter weiterhin fleißig die Regelsätze ihrer Kunden. Dass eine solche Leistungskürzung für den Betroffenen ein Leben unterhalb des Existenzminimums bedeutet, scheint dabei keine Rolle zu spielen.

Einem Bericht der Zeitung zufolge ist die Zahl der Sanktionen im ersten Halbjahr 2014 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um rund 12.000 Fälle gestiegen. Von Januar bis einschließlich Juni dieses Jahres wurden insgesamt 498.002 neue Sanktionen gegen Hartz IV-Bezieher verhängt. Allein im Juni wurden 80.838 Strafen vom Jobcenter ausgesprochen. Das Blatt beruft sich dabei auf eine aktuelle Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA). Demnach wurde die Regelleistung durchschnittlich um 107,70 Euro gekürzt. (ag)

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