Familiennachzug für Hartz IV-Bezieher verschärft

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Bundesinnenminister Horst Seehofer nimmt sich dem Thema „Familiennachzug“ an. Insbesondere Hartz IV-Empfängern soll der Familiennachzug verwehrt werden.

Nachzug nur noch für engste Angehörige

Von rund 1,5 Millionen Flüchtlingen der letzten paar Jahre erhielten 200.000 einen subsidiären Schutz. Bei diesen Personen kann davon ausgegangen werden, dass sie bald in ihr Heimatland zurückkehren können. Aus diesem Grund wurde der Familiennachzug für diese Personengruppe ausgesetzt. Jedoch sollen die Betroffenen ab August dieses Jahres ihre Familienangehörigen wieder zu sich holen können. Die Anzahl der Angehörigen sollen hierbei auf 1.000 pro Monat begrenzt werden. Die Kriterien, die für den Nachzug erfüllt werden müssen, sind weiterhin problematisch.

Kriterien für den Familiennachzug ingesamt verschärft

Laut den Aussagen Horst Seehofers sollen künftig volljährige Personen nicht mehr nachgeholt werden dürfen. Auch Flüchtlinge die auf Hartz IV angewiesen sind, soll der Familiennachzug verwehrt werden. Nachzugsberechtigt wären nur noch Ehepartner, Eltern, minderjährige Kinder und minderjährige unverheiratete Flüchtlinge.

Untersagung des Nachzugs bei Hartz IV-Empfängern verstößt gegen das Grundgesetz

Insbesondere der Ausschluss von Hartz IV-Empfängern erscheint bedenklich. Flüchtlinge sind kurz nach ihrer Anerkennung, wenn sie den Familiennachzug beantragen, fast immer Hartz IV-Empfänger. Ein eigenes Einkommen als Bedingung für den Familiennachzug vorauszusetzen verstößt gegen den Familienschutz im Grundgesetz.

Einschränkung für Ehepartner bei Familiennachzug

Horst Seehofer stellt jedoch auch an die Ehe konkrete Anforderungen. Wer seinen Ehepartner nachholen will, muss die Ehe bereits im Herkunftsland geschlossen haben. Ehepartner, die ihre Ehe auf der Flucht geschlossen haben, wären somit vom Familiennachzug ausgeschlossen.

Strafrechtliche Maßnahmen gegen Schleuser

Im Gesetz zum Familiennachzug sind auch Maßnahmen gegen Schleuser vorgesehen. Personen die Kinder illegal über die Grenze bringen, soll eine Strafe bis zu zehn Jahren drohen. Derzeit ist nur das vorsätzliche Schleusen unter Strafe gestellt. Mit einer Neuerung würde nunmehr jede Schleuserhandlung geahndet. Grund hierfür ist zunächst einmal, dass Kinder sich nicht einer Gefahr für Leib und Leben aussetzen sollen, indem sie die gefährliche Reise nach Deutschland antreten. Zudem soll verhindert werden, dass Minderjährige vorgeschickt werden und sodann ihre Angehörigen nachholen.

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