Fall Emmely vor dem Bundesarbeitsgericht

Das Bundesarbeitsgericht verhandelt heute im Fall "Emmely".

Die Kündigung einer Kassiererin hatte bundesweit für Schlagzeilen und Aufmerksamkeit gesorgt. "Emmely" wie Unterstützer die gekündigte Kassiererin Barbara E. liebevoll nennen, wehrt sich gegen ihre Kündigung. Der Arbeitgeber wift der ehemaligen Angestellten vor, sie haben insgesamt 1.30 Euro mit zwei Pfandmarken unterschlagen. Daraufhin wurde Emmely ohne voran gegangene Abmahnung fristlos gekündigt. In den zwei voran gegangenen Instanzen wurde dem Arbeitgeber Recht gegeben, auch geringwertige Unterschlagungen seien Kündigungswürdig, wie es hieß.

Zahlreiche Unterstützer begleiteten die Klägerin zum Bundesarbeitsgericht und hielten eine Kundgebung vor dem Gerichtsgebäude ab. Heute soll ein Urteil gefällt werden (AZ: 2 AZR 541/09). Die heute 52-Jährige kämpft gegen ihre Kündigung und verlangt vom Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung. Vor Beginn der Gerichtsverhandlung sagte die dreifache Mutter gegenüber der dpa: "Ich hoffe, dass es gut ausgeht". Über 31 Jahre hatte Barbara E. für die Supermarktkette "Kaiser’s Tengelmann AG" gearbeitet. Die Kassiererin hatte die Unterschlagung der Pfandbons immer bestritten. Barbara E. vermutet daher, dass ihre Gewerkschaftsarbeit und das Organisieren von Streiks der Hauptgrund für die ausgesprochene Kündigung seien.

Unterstützung bekommt Emmely auch von den Gewerkschaften. So erklärte die thüringische DGB-Landesvorsitzende Renate Licht, Kündigungen aufgrund von Bagatellen bezeugten einen Schiefstand unserer Gesellschaft. Zudem widersprechen die in der Vergangenheit zahlreichen Kündigungen aufgrund kleinerer Verstöße dem allgemeinen Gerechtigkeitssinn. "Ich hoffe, dass das Bundesarbeitsgericht das Vertrauen in den Rechtsstaat rechtfertigt".

Die Chancen für Emmely stehen nicht schlecht. Eine voreilige Kündigung des Arbeitgebers kann auch Folgen haben. So wurde eine Altenpflegerin entlassen, weil sie sechs Maultaschen mit nach Hause nahm, die sowieso im Müll gelandet wären. Doch die Altenpflerin wehrte sich gegen diese Kündigung und klagte. Da die Aussichten des Arbeitgebers schlecht aussahen, zahlte der Arbeitgeber bei einer außergerichtlichen Einigung einen Ausgleich von insgesamt 40.000 Euro. (sb)

Bildnachweis: pauline / pixelio.de.

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