Erneuter Todesfall nach Zwangsräumung

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Tod nach Zwangsräumung: Die Kosten der Unterkunft waren seitens des Jobcenters zu niedrig bemessen

03.05.2013

Erneut ist ein Mensch nach einer Zwangsräumung verstorben. Immer mehr Menschen erleiden das Schicksal aus der Wohnung per Zwangsräumung geschmissen zu werden. Seit dem ersten Mai können Vermieter noch schneller und einfacher sich ihrer unliebsamen Mieter entledigen, um gewinnbringender Wohnungen zu verkaufen oder zu vermieten. Viele Betroffene können sich nicht wehren, weil sie alt oder schwer krank sind. In dieser kalten und gewinnorientierten Gesellschaft interessiert es nur wenige Menschen, was aus ihren mittellosen Mitmenschen wird. Das Ergebnis kann dann auch der Tod sein.

Rechtsanwalt Jan Häussler aus Essen schreibt: "Vor wenigen Tagen ist meine Mandantin (Frau K.) im Alter von 62 Jahren verstorben. Ihr Tod trat ca. einen Monat nach einer Zwangsräumung aus ihrer Wohnung in Essen-Frohnhausen ein. Frau K. war schwer krank und hatte mir telefonisch mitgeteilt, dass sie die Wohnungslosigkeit und der Verlust von Möbeln und auch der Nahrungsmittel, die sie als Vorräte eingefroren hatte, schwer belastet. Weder die Gerichtsvollzieherin noch ein hochrangiger Vertreter des Sozialamtes der Stadt Essen, die bei der Räumung anwesend waren, haben verhindert, dass Frau K. in diese Lage geraten ist und ihre Wohnung verloren hat. Nach Aussage der nun Verstorbenen wurde ihr die Unterkunft in einem Heim für Obdachlose angeboten, was sie aber als unzumutbar ablehnte.

Die Kündigung der Wohnung erfolgte aufgrund von Mietrückständen. Frau K. war mit dem Jobcenter seit Jahren im Streit über die angemessene Höhe der Miete. Die Miete wurde nicht voll von Jobcenter übernommen. Ob die Mietkürzung des Jobcenters der einzige Grund für die Mietrückstände war, weiß ich nicht. Ebenso wenig weiß ich, ob der Tod nur auf die Wohnungsräumung zurückzuführen ist.

Grundsätzlich bin ich mir aber sicher, dass der Wohnungsverlust für das Wohlbefinden und die Gesundheit von Frau K. eine erhebliche Verschlechterung darstellte. Frau K. lebte im Alter relativ vereinzelt in ihrer Wohnung, sodass weder die Umgebung noch die Öffentlichkeit Anteil an der Räumung genommen haben. Auf die Hilfe von Sozialbehörden und Gerichten konnte Frau K. in dieser Situation nicht vertrauen."

Bild: Sokaeiko / pixelio.de

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