Elterngeld = staatliche Geburtenkontrolle?

Lesedauer 3 Minuten

Eine weitere Sparmaßnahme im Sinne von Hartz IV: weniger Kinder von Armen dafür mehr von Reichen.
Ein Leserbeitrag von Falko Lincke

"Die Familienpolitik steht vor der Herausforderung, Paaren die Familiengründung zu erleichtern, einen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung von Familien zu leisten und die Wahlfreiheit zwischen den verschiedenen Lebensentwürfen mit Kindern zu unterstützen." (Gesetzentwurf vom 14.06.2006)

Im Vorwort des Gesetzes wird uns wieder mal eine Menge als angebliche Neuerung und Erfordernis "verkauft", was es in Wirklichkeit schon gibt. So ist z.B. das Ziel, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, indem Eltern nun ein Jahr früher wieder der Arbeitswelt zur Verfügung stehen, schon immer gegeben. Schießlich ist niemand gezwungen, die 24 Monate Erziehungsgeld oder Elternzeit voll auszuschöpfen. Auch jetzt kann man nach 6 oder 12 Monaten wieder arbeiten gehen, wovon viele Eltern aus Angst um ihren Arbeitsplatz auch Gebrauch machen.

Die Nachteile, insbesondere für Erwerbslose und Geringverdiener, sind klar erkennbar. Zwar können sich alle zukünftigen Eltern ohne Einkommen bei der SPD bedanken, denn die CDU forderte ursprünglich eine Anrechnung des Elterngeldes auf das ALG II, ob dieser Verzicht jedoch von Dauer sein wird, ist fraglich.

Eine unmissverständliche und klare Aussage der Regierung ist, dass der vermeintliche "Hinzuverdienst" von 300 Euro/Monat Erziehungsgeld bei Geringverdienern und Arbeitslosen von bislang zwei auf ein Jahr Elterngeld halbiert wurde. Bei diesen Personengruppen soll so offenbar der Wunsch nach einem Kind durch Halbierung der staatlichen Unterstützung nun auch ein Wusch bleiben. Ob es dem Kind gut tut, statt der Ganztagesbetreuung durch Mutti oder Vati bereits mit einem Jahr, meist ganztägig, eine Kindereinrichtung besuchen zu müssen, ist sicher eine Glaubensfrage. Wie und wo ein Kind mit einem Jahr einen Kindergartenplatz bekommen kann, ist aufgrund der fehlenden infrastrukturellen Voraussetzungen, welche die Kommunen wegen leerer Kassen auch nicht schaffen können, jedoch mehr als fraglich.

Für Partner, die sich ausschließlich aufgrund ihrer hohen Einkommen und des niedrigen Erziehungsgeldes bislang gegen ein Kind entschieden haben, ist dieses Gesetz ein echter Gewinn. Das es diese Personengruppe überhaupt gibt, wage ich jedoch zu bezweifeln, denn die Entscheidung für ein Kind ist wesentlich Vielschichtiger. Jedoch unzweifelhaft erkennbar ist, dass SPD und CDU mit diesem Gesetz die Besser- und Gutverdiener ansprechen. Denn das angebliche Hauptziel dieses Gesetzes, durch bessere finanzielle Absicherung die Familiengründung zu erleichtern, trifft, leicht erkennbar, nur für die Besser- und Gutverdiener zu. Ob sich die so hofierten Personengruppen nun statt eines Hundes für ein – oder mehrere – Kind(er) entscheiden, bezweifle ich erheblich. Schließlich entstehen die richtig großen (Folge)kosten und Probleme erst später:
Kindergarten, Schule, Ausbildung, Bekleidung, Essen, Wünsche erfüllen, Betreuung, Versorgung und viel, viel elterliche Zeit und Liebe.

Was ändert sich nun für Eltern, deren Kinder ab dem 01.01.2007 geboren werden:

der Name: vorher: Erziehungsgeld
Neu: Elterngeld (die Elternzeit, früher Erziehungsurlaub, bleibt weitestgehend unverändert)

Anspruchsdauer: vorher: 24 Monate; wahlweise nur 12 Monate bei höherem Erziehungsgeld
Neu: max. 12 Monate je Elternteil, insgesamt max. 14 Monate

Anspruchsberechtigte: vorher: jeweils nur ein Elternteil, ein Wechsel möglich; die 24 Monate Elternzeit können aber beide zusammen nehmen neu: einer, abwechselnd oder beide Eltern gleichzeitig, bei letzterem halbiert sich (ab Antragstellung?) die Höhe des Elterngeldes

Anrechnung von Partnereinkommen: vorher: anteilig angerechnet, bei Überschreiten der Einkommensgrenze
fällt in den ersten 6 Monaten das Erziehungsgeld komplett weg, ab dem 7. Monat erfolgte eine teilweise Absenkung bis auf Null. Neu: keine Anrechnung

– Anrechnung von eigenem Einkommen: vorher: wird mit dem Partnereinkommen zusammengerechnet: siehe
"Anrechnung von Partnereinkommen"; Einkommen aus Minijobs werden nicht berücksichtigt neu: für eigenes Einkommen gilt ein Freibetrag von 300 Euro (bei Mehrlingsgeburten je Kind); bei Einkommen aus Erwerbstätigkeit (Teilzeitarbeit bis zu 30 Wochenstunden) wird das Elterngeld auf der Basis des Differenzbetrages zwischen dem vorherigen Nettoverdienst und dem Einkommen aus der Teilzeitarbeit neu berechnet und kann so stark sinken oder entfallen; die Geringverdiener-Regel gilt auch hier, nur die Berechnungsgrundlage ändert sich Bsp: Durchschnittlicher Nettoverdienst vor Geburt = 1500 Euro: Elterngeld = 67% davon = 1005 Euro Teilzeitnettoverdienst = 400 Euro: Elterngeld = 67% von (1500 Euro – 400 Euro) = 773 Euro

die Höhe: vorher: (bei Mehrlingsburten je Kind) maximal 300 Euro/Monat für 24 Monate oder 450 Euro/Monat für 12 Monate. neu: je Elternteil monatlich 67% des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate, mindestens 300 Euro, maximal 1800 Euro; entscheiden sich beide Eltern, das Elterngeld für länger als 6 Monate zusammen zu nehmen, halbiert sich für beide die Höhe des Anspruches (ab Antragstellung?); durch Verlängerungsoption kann die Bezugsdauer
verdoppelt werden, indem der monatliche Auszahlungsbetrag halbiert und somit (mit sog. Partnermonaten) auf 28 Monate gestreckt wird; bei Mehrlingsgeburten gibt es für jedes weitere Kind Pauschal zusätzlich 300
Euro/Monat

– Geschwisterbonus:
vorher: kein. Neu: Geschwisterbonus in Höhe von 10% des Elterngeldes, mind. 75 Euro; nur wenn es ein weiteres Kind unter 3 Jahren oder zwei unter 6 Jahren in der Familie gibt; der Anspruch entfällt wenn die Voraussetzung nicht mehr gegeben ist

– Geringverdiener:
vorher: unrelevant, da Erziehungsgeld je Kind gewährt wird. Neu: Geringverdiener unter 1000 Euro Nettoverdienst können bis zu 100% (bei ca. 340 Euro Netto) des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate erhalten und zwar um 0,1 % für je 2 Euro, um die das maßgebliche Einkommen die 1000 Euro unterschreitet

Dies ist ein Leserbeitrag von:
Falko Lincke, hauptberuflich Vater von 2 Kindern (5 & 9Jahre)
(Quellen: www.bmfsfj.de; Gesetzentwurf zum Elterngeld vom 14.06.2006- Bild Pixelquelle.de)

Lesen Sie auch:
ALG II: Kindergeld und Unterhaltszahlungen
Elterngeld auch bei Hartz IV?

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...