Ein-Euro-Job ablehnen: So gehts

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Der 1-Euro Job wurde eingeführt, damit Hartz 4 -Bezieher einen Weg zurück in das Berufsleben finden. Doch die Realität sieht anders aus!

19.10.2017

Damit Hartz 4-Bezieher sich wieder an das Arbeitsleben gewöhnt und anschließend leichter in einen normalen Job zurückkehren kann, wurden die 1-Euro Jobs ins Leben gerufen. Mit einer Aufwandsentschädigung von 1-2 Euro die Stunde werden von den Leistungsempfängern gemeinnützige Arbeiten verrichtet. Diese werden allerdings nicht an den Hartz 4-Regelsatz angerechnet, sondern können vollständig behalten werden.

Wird ein 1-Euro-Job nicht angenommen, folgt eine Sanktion
Die Teilnehme an einem 1-Euro- Job ist nicht freiwillig. Im Rahmen einer Eingliederungsvereinbarung verpflichtet man sich als Hartz 4-Empfänger zu der Teilnahme. Wenn man einen Job ohne triftigen Grund ablehnt, erfolgen strenge Sanktionen des Jobcenters. Die monatlichen Leistungen können bis zu 100 % vom Jobcenter zurückgehalten werden.

Wann muss man einen 1-Euro-Job nicht annehmen?
Es gibt triftige Gründe mit denen die Teilnahme an einem 1-Euro-Job verweigert werden darf. In diesem Fall muss der angebotene Job für den Betroffenen unzumutbar sein. Das trifft beispielsweise zu, wenn man:

– den Ansprüchen körperlich, geistig oder seelisch nicht gewachsen ist
-man einen Angehörigen zu Hause pflegt und die Pflege durch die Annahme des 1-Euro-Jobs vernachlässigt werden würde
-man für die Erziehung eines Kleinkindes (bis zu 3 Jahren) zuständig ist und eine Aufsicht durch andere nicht gewährleistet werden kann
– in bereits bestehender Job des Betroffenen unter dem 1-Euro-Job leiden würde

Wie wird ein 1-Euro-Job erfolgreich abgelehnt?
Wenn einer der genannten Gründe vorliegt, kann der 1-Euro-Job abgelehnt werden, ohne dass Sanktionen erfolgen. Dafür muss die Begründung zusammen mit der Eingliederungsvereinbarung z.B. hier eingereicht werden. Es erfolgt eine Prüfung sowie eine Stellungnahme, die dem zuständigen Jobcenter vorgelegt wird.

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