Duisburg die Stadt der meisten Hartz IV Sanktionen

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Übermäßig viele Sanktionen gegen Hartz IV Bezieher in Duisburg

11.05.2013

Einige Städte in der Republik fallen durch ihre regide Sanktionspraxis auf. Sie verhängen deutlich mehr „Strafen“ gegenüber Hartz IV-Betroffenen als andere Städte. Eine auffällige Stadt ist Duisburg. Hier geht das Jobcenter offenbar unbarmherzig vor. Die Linke hat nun öffentlich die Sanktionsquote kritisiert. „Im Vergleich zu anderen Städten kommt es in Duisburg häufiger zu Kürzungen des Arbeitslosengeldes II“, heißt es in einer Mitteilung. Die Rechtsanwältin Ricarda Lambertz von der Sozialsprechstunde bestätigte, „die Sanktionen nehmen zu“. Die Sprechstunde für Hartz IV-Leistungsberechtigte berichtet zudem von immer mehr Notfällen, die sich an die Beratungsstelle wenden.

Auch die offiziellen Zahlen zeigen: Im Dezember 2012 war Duisburg neben Leverkusen die Stadt, die am häufigsten Strafen in Nordrhein-Westfalen gegenüber Arbeitslosengeld-II-Beziehern aussprach.

Fehlende Unterlagen reichen für Sanktionen aus
Werden zum Beispiel fehlende Unterlagen nicht fristgerecht abgegeben, weil diese zum Beispiel dem Betroffenen nicht vorliegen, wird rigoros um 10 Prozent der Regelsatz gekürzt. Wird ein Jobangebot abgelehnt, weil die Zeitarbeitsfirma so wenig bezahlt, dass die Hilfebedürftigkeit dadurch nicht beendet würde, kürzt die Behörde trotzdem schon mal um 30 Prozent den Hartz IV-Bezug.

Im Schnitt mussten Sanktionierte in Duisburg Regelsatz-Kürzungen von etwa 100 Euro hinnehmen. Die Linken gehen daher davon aus, dass die sowieso schon menschenunwürdigen Gesetzesregelungen in Duisburg „zu streng“ ausgelegt werden. „Wir interpretieren das als die persönliche Haltung der Geschäftsführung“, kritisierte der Sozialberater Norbert Hayduk.

Auffällig ist auch folgender Zusammenhang. Nach Beobachtungen der Linken würde es vermehrt zu Meldeversäumnissen kommen, weil das Jobcenter die Nummernkärtchen abgeschafft hat. Für Erwerbslose sei es dadurch schwieriger, Nachweise über die Einhaltung von Fristen vorzulegen.

Unseriöse Jobangebote
Viele Jobs die angeboten werden, seien beispielsweise Tätigkeiten im Lager eines großes Lebensmittelkonzerns, der unter dem Verdacht steht, sittenwidrig zu handeln. Denn über eine Zeitarbeitsfirma werden dort Beschäftigte für die Hälfte des regulären Bruttolohns beschäftigt. So verdient ein vermittelter Arbeitnehmer gerade einmal 6,34 Euro in der Stunde. Feste Mitarbeiter verdienen immerhin das Doppelte.

Betroffenen kann nur geraten werden, in jedem Fall Widerspruch einzulegen. Notfalls sogar mit einem Eilantrag vor dem Sozialgericht. Denn unseriöse Jobangebote muss niemand annehmen, selbst die Gesetze schützen auch Hartz IV Betroffene davor. (sb)

Bild: Peter Feldnick / pixelio.de

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