Doch Kürzungen bei der Prozesskostenhilfe?

Reform der Prozesskosten- und Beratungshilfe von Ländern gestoppt

11.06.2013

Kommen zukünftig nur noch Gutverdiener zu ihrem Recht? Am vergangenen Freitag haben die rot-grün regierten Länder gemeinsam mit den CDU/CSU-Landesregierungen das Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Das von den Linkspartei mitregierte Brandenburg ist das einzige Bundesland, das dem Antrag nicht zugestimmt hat.

Anrufung des Vermittlungsausschuss wegen Prozesskostenhilfe
Katja Kipping, Parteivorsitzende der Linken, kritisiert den Vorgang auf das Schärfste. Die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit den Stimmen der rot-grün regierten Bundesländer sei „ein Schlag ins Gesicht von Menschen mit geringem Einkommen“. Offenbar seien SPD und Grüne bereit, eines der Grundprinzipien des Rechtsstaats, unabhängig vom Einkommen ein Gericht anrufen zu können, bei der Verhandlung von Finanzierungsfragen zwischen Bund und Ländern zu opfern. „Die Anrufung des Vermittlungsausschuss auch durch grün regierte Länder überrascht mich besonders. Ich befürchte, dass die Grünen nur noch einen Rechtsstaat für ihre gutverdienende Klientel wollen", sagte Kipping. „Ich warne vor einer Zweiklassenjustiz wegen kleinteiliger Finanzierungsfragen zwischen Bund und Ländern."

Sollten sich die Länder durchsetzen, könnten auf die Betroffenen zusätzliche Kosten in Höhe von rund 71 Millionen Euro zukommen. Dann würden die zuvor von Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) eingefügten Nachbesserungen zum ursprünglichen Entwurf zugunsten einkommensschwacher Bürger wie Geringverdiener, Rentner und Hartz IV-Bezieher wieder gekippt. Für hunderttausende Menschen ist der Zugang zur Prozess- und Beratungshilfe die einzige Möglichkeit, um ihr Recht durchzusetzen. DIm Jahr 2011 wurde bei über 700.000 Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt, von denen mehr als zwei Drittel (483.000 Fälle) vor den Familiengerichten verhandelt wurden. Etwa die Hälfte waren Scheidungsverfahren. (ag)

Bild: Claudia Hautumm / pixelio.de

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