Diffamierungen gegen Eltern bei Hartz IV

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Aufruf an alle Eltern im Hartz IV-Bezug von der Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz

02.01.2011

Nach den Diffamierungen durch die Bundessozialministerin haben nun auch einige Hinterbänkler sich berufen gefühlt, etwa ein Verbot von Silvesterkrachern für Hartz IV Empfänger zu fordern. Offensichtlich haben einige Politiker nicht nur den Pfad der Demokratie, sondern auch den des Rechtsstaates verlassen.

Ihnen sollte man folgendes in Erinnerung rufen: 1. Leistungsempfänger nach dem SGB II sind nicht entmündigt. 2. Frau von der Leyen ist nicht als Vormund eingesetzt. 3. Die Behauptung, Gelder die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder aisgezahlt würden, kämen nicht bei diesen an, ist die pauschale Unterstellung einer Straftat. Aufgrund dieser Verleumdung aller Betroffenen, Leistungen in Form von Gutscheinen auszuzahlen und diese beleidigende Behauptung öffentlich zu machen, ist nicht nur eine Demütigung der betroffenen Eltern, sondern stellt auch einen massiven Eingriff in deren Erziehungskompetenz dar. Eine solche Regelung darf in einem Rechtsstaat nur auf Grund nachgewiesenem Fehlverhaltens und nicht wegen pauschaler Vorurteile erfolgen.

Ich möchte alle betroffenen Eltern ermuntern Strafantrag gegen die Bundessozialministerin zu stellen, da sie durch deren Äußerungen, verbunden mit ihrem politischen Handeln öffentlich diffamiert werden. Wer diese Aktion unterstützen möchte, bitte ich um Kontaktaufnahme unter brach@arbeitslosenhilfe-rlp.de. (Dietmar Brach)

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

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