Dann ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde ratsam – Hartz IV

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Art. 17 GG gewährt jedem Bürger das Recht, bei der zuständigen staatlichen Stelle eine Beschwerde – oder Bitte – einzulegen. Da es sich bei Sachbearbeitern des Jobcenters um Staatsbedienstete handelt, sind auch diese vom Beschwerderecht umfasst. Die Beschwerde kann nun auf gegen-hartz.de als PDF erstellt werden. In welchen Fällen diese Vorgehensweise zu empfehlen ist, erfahren Sie hier.

Wann sollten Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Betracht ziehen?

Bei nachhaltigen Problemen oder unprofessionellem Verhalten Ihres Sachbearbeiters können Sie von Ihrem grundrechtlich garantierten Beschwerderecht nach Art. 17 GG Gebrauch machen. Treten Probleme erstmalig auf, ist es trotzdem angebracht, vorerst mit milderen Mitteln eine Lösung zu suchen. Fehlt Ihrem Sachbearbeiter die nötige fachliche Qualifikation? Gehen Ihre Unterlagen verloren oder werden Ihre Anträge ignoriert oder widerrechtlich abgelehnt? Dann besteht Handlungsbedarf. Wie bei jeder zwischenmenschlichen Konfliktsituation sollte zunächst das Gespräch mit Ihrem Sachbearbeiter gesucht werden. Führt dies nicht zu einer Verbesserung der Lage, können Sie sich als ALG 2-Betroffener an den Teamleiter der jeweiligen Jobcenter-Abteilung wenden. In manchen Jobcentern gibt es auch ein Kundenreaktionsmanagement, das Sie nutzen können. Sind diese Möglichkeiten nicht erfolgreich, ist der nächste Schritt die Dienstaufsichtsbeschwerde, die von der Jobcenter-Leitung zu bearbeiten ist und zu der der Sachbearbeiter Stellung beziehen muss, bevor sich die Bundesagentur für Arbeit intern mit dem Fall befasst.

Wie können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde einlegen?

Dienstaufsichtsbeschwerden können Sie schriftlich bei Ihrem Jobcenter einlegen – unter Vorlage triftiger Gründe. Ihre Beschwerde können Sie online als erstellen und direkt an Ihr Jobcenter faxen. Beachten Sie, dass Sie Belege, Quittungen und Anträge auch in Kopie aufbewahren, um Ihr Anliegen beweisen und Ihrer Beschwerde Nachdruck verleihen zu können. Wenn Sie Hilfe oder Rechtsbeistand benötigen, ist dies bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde nach §13 SGB X möglich.

Bringt eine Dienstaufsichtsbeschwerde keine Klärung und Verbesserung der Situation, sollten Sie einen Sachbearbeiterwechsel in Betracht ziehen.

Wofür ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde nicht gedacht?

Vermuten Sie Fehler in der Berechnung Ihrer ALG 2-Leistungen, oder haben Sie einen fehlerhaften Bescheid erhalten, so ist ein Widerspruch innerhalb der einmonatigen Widerspruchsfrist das richtige Mittel. Wie bei einem Widerspruch vorzugehen ist und wann eine Klage angebracht ist, erfahren Sie hier.

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