Diebstahl aus Hunger – Gefängnis für Rentnerin

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Weil eine Rentnerin Hunger hatte, stahl sie im Supermarkt Essen. Nun muss die ältere Dame für 90 Tage ins Gefängnis. Ein Gnadengesuch wurde abgelehnt.

26.10.2017

Deutschland sorgt für seine armen Menschen. Oder doch nicht? Im Gegenteil, weil eine Rentnerin aus Bad Wörishofen „aus Hunger gestohlen" hat, hat das Gericht die 84-Jährige für 90 Tage Gefängnis verurteilt. "Es war aus reiner Not", sagte die betroffene Seniorin gegenüber der Zeitung "tz". "Früher habe ich als Schneiderin gearbeitet". Doch die Rente reiche nicht zum Leben.

100 Euro im Monat für Essen, Drogerieartikel und Trinken
Nach Abzug aller Fixkosten bleiben der Verurteilten „höchstens 100 Euro im Monat“. Wochenlang habe sie nur von Knäckebrot und Wasser gelebt. Irgendwann wusste ich mir nicht mehr anders zu helfen und ließ manches Mal etwas im Supermarkt mitgehen. Gesamtwert der Lebensmittel und Drogerieartikel: etwas mehr als 70 Euro. Ingrid M. wurde fünfmal beim Klauen erwischt und zu einer Geld- und zwei Bewährungsstrafen verurteilt.

Während der Bewährungszeit beging die ältere Dame erneut einen Ladendiebstahl, weil sich die Armutssituation nicht besserte. Dieses Mal bekam sie vom Landgericht Memmingen eine dreimonatige Haftstrafe aufgebrummt, „weil weitere Straftaten zu befürchten sind“, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Memmingen betonte.

Kein Recht auf Gnade
Damit die hochbetagte Frau nicht ins Gefängnis muss, hatte die Anwältin ein Gnadengesuch beim bayerischen Justizministerium gestellt. „Das ist ein Schlag für mich, mir geht es unendlich schlecht“, sagt Ingrid M. Die Anwältin wollte erreichen, dass die Haftstrafe aufgrund des Alters und der Hintergründe nicht zur Geltung kommt und stattdessen in einer Bewährungsstrafe umgewandelt wird. „Es gibt keinen Anspruch auf Gnade“ war die Antwort. Nur in Ausnahmefällen würde ein solches Gnadengesuch bewilligt. Gründe hierfür habe man aber nicht erkennen können. (sb)

Bild: Anke Thomass-fotolia

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