DGB: Hartz IV Regelsatz verfassungswidrig

Lesedauer < 1 Minute

07.04.2014

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) fordert eine Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze. Anlass ist eine neue Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung, die zu dem Ergebnis kommt, dass die Regelleistung nicht ausreicht, um das Existenzminimum zu sichern.

Hartz IV-Regelsätze sind zu gering
Nach Ansicht des DGB sind die Hartz IV-Regelsätze verfassungswidrig. Deshalb solle die Höhe der Regelleistung möglichst schnell neu berechnet werden. „Die Regelsätze sind nach Auffassung des DGB nicht verfassungskonform“, erklärte DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach gegenüber der Nachrichtenagentur „dpa“ in Berlin. Der DGB unterstütze ein dazu Musterverfahren, das dem Bundesverfassungsgericht bereits zur Entscheidung vorliege.

Hintergrund der DGB-Forderung nach einer Neuberechnung der Hartz IV-Regelsätze ist eine neue Studie der Hans-Böckler-Stiftung. Diese kommt in ihrer Untersuchung zu dem Ergebnis, dass die aktuellen Regelsätze zu gering sind. Nach der Berechnung der Experten müsste der Regelsatz für Alleinlebende bei 424 Euro pro Monat statt wie derzeit bei 391 Euro liegen. Der Studie zufolge weist das angewandte Verfahren zur Berechnung der Regelleistung eklatante Schwächen auf, so dass das Grundsicherungsniveau nur etwas mehr als ein Drittel des durchschnittlichen Lebensstandards erreicht.

Buntenbach zufolge zeige die Studie „wie sehr die Bundesregierung bei der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe eingegriffen hat, um zu politisch opportunen Regelsätzen zu kommen“. Nach Ansicht des DGB solle nun eine unabhängige Expertenkommission das Gesetz zur Berechnung der Hartz IV-Regelsätze auf notwendige Änderungen überprüfen. (ag)

Bild: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de

Ist das Bürgergeld besser als Hartz IV?

Wird geladen ... Wird geladen ...