Der erste Schock beim neuen Elterngeld

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Das neue Elterngeld. Der Schock kommt erst jetzt

Manche bangten in den letzten Tagen vor der Geburt des Kindes; kommt das Kind noch vor dem 31.Dezember oder doch erst hinterher? Denn entscheident war der exate Termin, kam das Kind nur eine Minute vor dem 1. Januar 2007, so galt noch die alte Kindergeld- Regel. Hat sich das Bangen vieler Eltern gelohnt?

Das Elterngeld ist nämlich vielfach niedriger als erwartet. Der Grund: Die zum 1. Januar eingeführte staatliche Leistung wird in den ersten zwei Monaten nach der Geburt mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet, wie eine Sprecherin des Familienministeriums gestern sagte. Sie bestätigte damit entsprechende Medienberichte. Es lohne sich aber in jedem Fall, den Antrag auf Elterngeld direkt zu stellen, da es auch anteilig ausgezahlt werde. Wer kein Mutterschaftsgeld erhalte, bekomme von Anfang an Elterngeld.

Aber: "Man kann nicht beide Leistungen gleichzeitig in voller Höhe beziehen", sagte die Sprecherin und verwies darauf, dass das Mutterschaftsgeld dem Nettogehalt entspricht. Das Elterngeld ersetze nur wegbrechendes Einkommen.

Und bei Hartz IV?

Eine unmissverständliche und klare Aussage der Regierung ist, dass der vermeintliche "Hinzuverdienst" von 300 Euro/Monat Erziehungsgeld bei Geringverdienern und Hartz IV Empfängern von bislang zwei auf ein Jahr Elterngeld halbiert wurde. Bei diesen Personengruppen soll so offenbar der Wunsch nach einem Kind durch Halbierung der staatlichen Unterstützung nun auch ein Wusch bleiben.

Die Mütter oder Väter, die nicht berufstätig sind, erhalten auch Elterngeld. Für sie gibt es einen so genannten Sockelbetrag von 300 Euro monatlich. Dieser Betrag soll nicht beim Arbeitslosengeld II (ALG 2) angerechnet werden. Bei genauem Hinsehen der Beträge wird die Ungerechtigkeit deutlich: Für Hartz IV Empfänger/innen, die bisher 24 Monate 300 € Erziehungsgeld bekommen haben, ist die neue Regelung eine Verschlechterung, da sie zeitlich eingeschränkter Zusatzleistungen erhalten. Besser Gestellte erhalten nun zusätzlich Leistungen, die sie vorher nicht in Anspruch nehmen konnten. Hierbei wird deutlich, dass das Geld von unten nach oben umverteilt wird. Bei den ALG II Beziehern wird nun das Geld zeitlich begrenzt. (08.01.07)

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