Bundesverfassungsgericht: Signale für Hartz IV

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Bundesverfassungsgericht: Hoffnungsvolle Signale für mehr Hartz IV: Wiesbadener Sozialgericht bremst Rentner betreffende Ergänzungsklage erneut aus

Für alle Hartz IV-Betroffenen gibt es jetzt erste hoffnungsvolle Signale vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG)“, erklärt Hartz4-Plattform Sprecherin Brigitte Vallenthin, die selber mit einer Musterklage die Überprüfung der Grundgesetzwidrigkeit des Hartz IV-Regelsatzes in Karlsruhe beantragt hat. “Ich sehe unsere positiven Erwartungen an die Bundesverfassungsrichter in einem weiteren Schritt bestätigt,“ so Vallenthin. Jetzt wurde u.a. dem Kläger Thomas Kallay aus Eschwege, dessen Regelsatzklage bereits beim BVerfG anhängig ist, die Prozesskostenhilfe für sämtliche Verfahrens- und Rechtsanwaltskosten bewilligt.

“Das ist ein riesiger Schritt zu absehbar besseren Lebensbedingungen für Millionen, die seit Januar 2005 unter menschenunwürdigen Hartz IV-Bedingungen leiden,“ freut sich die Hartz4-Plattform Sprecherin. Es zeigt, dass die Verfassungsrichter dem Klägerbegehren für höhere ALG II Regelsätze gute Erfolgsaussichten einräumen. Denn Prozesskostenhilfe wird grundsätzlich nur dann gewährt, wenn die Richter gute Erfolgsaussichten für einen Kläger sehen. “Und in diesem Falle haben wir allen Grund, uns besonders zu freuen. Denn mit ihrem Präsidenten Prof.Dr.Dres.h.c. Hans-Jürgen Papier und der einzigen Richterin Dr. Christine Hohmann-Dennhardt haben alle acht Bundesverfassungsrichter des Ersten Senats “am 22. Juli 2009“ die Kostenübernahme-Bewilligung sogar “einstimmig beschlossen“,“ so Vallenthin.

“Bei diesen hoffnungsvollen Aussichten kann ich nur jedem raten, einen Überprüfungsantrag zu stellen – der eine Regelsatz-Erhöhung auch rückwirkend sichert – und bei darauf erfolgendem negativen Widerspruchsbescheid fristgerecht Rechtsmittel einzulegen. Sonst werden abermals Arbeitsministerium und –Agentur viel Geld zulasten derer sparen, die es am nötigsten haben,“ erinnert Brigitte Vallenthin.

Einen Wehrmutstropfen in dieser aussichtsreichen Entwicklung für verbesserte Hartz IV Sätze sieht Brigitte Vallenthin jedoch in der zögerlichen Bearbeitung ihrer eigenen Regelsatz-Musterklage durch das Wiesbadener Sozialgericht. “Seit mehr als zwei Jahren werden mir wieder und wieder Knüppel vor die Füße geworfen,“ stellt sie fest. “Ich habe den Eindruck, als wenn mein Antrag zur Überprüfung beim Bundesverfassungsgericht
ausgebremst wird. Gerade jüngst wurden mir erneut vermeintliche Verfahrensfehler vorgeworfen. Es ist nicht nachzuvollziehen, dass mir nach Jahren angebliche Verfahrensfehler entgegen gehalten werden, die bereits bei Klageeinreichung hätten gerügt werden können.“ Dabei ist die Einbeziehung der Musterklage der Hartz4-Plattform Sprecherin in die Regelsatz-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus zwei
Gründen besonders wichtig. Erstens legt sie Beweismittel vor, welche die bisherigen Klagen in Karlsruhe nicht enthalten. Ihre Begründungen stützen sich auf aktuelle, reale Markt-Zahlen, also auf die Preis-Kosten-Wirklichkeit, mit der jeder Hartz IV-Betroffene tagtäglich konfrontiert ist. Zweitens ist ihre Klage erweitert auf das zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII) – im Unterschied zu den bisherigen, die sich lediglich auf das
zweite Sozialgesetzbuch (SGB II) beziehen. Die Wiesbadener Musterklage bezieht somit u.a. auch arbeitsunfähig Erkrankte und Rentner ein, die wegen zu kleiner Rente aufstocken müssen. “Nach allen Erfahrungen mit der Verwaltungspraxis,“ fürchtet Brigitte Vallenthin, “würden vermutlich wieder einmal die mit unverschuldetem Krankheits- Schicksal sowie die Rentnerinnen und Rentner im Regen stehen, wenn die Verfassungsrichter nicht gleichzeitig über deren Rechte entscheiden.“ (Wiesbaden, 17.08.2009- Hartz4 Plattform)

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