Benachteiligung von Menschen mit Demenz beenden

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Benachteiligung von Menschen mit Demenz beenden. VdK begrüßt Beiratsempfehlungen und fordert umfassende Pflegereform

Die Präsidentin des Sozialverbandes VdK Deutschland, Ulrike Mascher, begrüßte die heute vorgestellten Empfehlungen des Expertenbeirates zur Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.

"Mit den Vorschlägen des vom Bundesministerium für Gesundheit eingesetzten Beirates liegen konkrete Vorschläge auf dem Tisch, wie Menschen mit Demenz besser berücksichtigt und der Zugang zu Leistungen durch die Schaffung einer neuen Pflegestufe erleichtert werden kann", erklärte Mascher heute in Berlin. Sie forderte die Parteien auf, die Vorschläge aufzugreifen und spätestens in der nächsten Legislaturperiode eine umfassende Pflegereform auf den Weg zu bringen.

Es gehöre zu den Geburtsfehlern der Pflegeversicherung, dass der Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf von Menschen mit Demenz bei der Feststellung der Pflegestufen nicht berücksichtigt werde, erläuterte die VdK-Präsidentin. Um die gröbsten Ungerechtigkeiten zu beseitigen, erhielten Menschen mit Demenz zwar seit 2002 einen kleinen Geldbetrag für zusätzliche Betreuungsleistungen, der mit der letzten Pflegereform auf 100 bis 200 Euro monatlich aufgestockt wurde. Dies sei jedoch nur ein Tropfen auf dem heißen Stein, betonte Mascher.

Der jetzt vom Beirat entwickelte neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Feststellungsverfahren sollen dafür sorgen, dass der Betreuungsbedarf von Menschen mit Demenz bei der Pflegeeinstufung gleichberechtigt berücksichtigt wird.

Mascher warnte jedoch vor der Annahme, die Verbesserung für Demenzkranke sei zum Nulltarif zu haben: "Eine Finanzierung der Reform durch die Umverteilung der Mittel von einer Gruppe der Pflegebedürftigen auf die andere lehnt der VdK ab. Die Berücksichtigung zusätzlicher Bedarfe ist Voraussetzung für eine würdevolle Pflege und wird mehr Geld kosten. Deshalb muss eine umfassende Reform auch die Finanzierungsseite berücksichtigen", erläuterte Mascher. Finanzierungsspielräume seien vorhanden, etwa durch einen Risikoausgleich zwischen privater und gesetzlicher Pflegeversicherung oder die Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen. (Michael Pausder, 29.01.2009)

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