Beibehaltung des Brutto- Prinzips bei Sozialhilfe

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Die heutigen Bundestagsentscheidungen sind zu begrüßen

Die heutigen Entscheidungen (18.10.06) sind zu begrüßen. " Das erklärte der Bundesgeschäftsführer der Volkssolidarität, Dr. Bernd Niederland, am Mittwoch in Berlin zu Entscheidungen des Bundestags-Ausschuss für Arbeit und Soziales in anstehenden Gesetzänderungsverfahren. Die Beibehaltung des Brutto-Prinzips bei der Sozialhilfe für Menschen mit Behinderungen sei ein wichtiger Schutz gegen deren Überforderung. Hier habe sich die Vernunft durchgesetzt.

"Die auch von der Volkssolidarität geforderte Verlängerung der Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen- jetzt sogar bis Ende 2011- gibt den rund 1,3 Millionen Bürgern in den neuen Ländern, die ihre Rentenkonten noch nicht geklärt haben, zeitlichen Spielraum. Damit haben die Betroffenen eine gute Chance, sich Rentenansprüche zu sichern. Jetzt sollte die
Bundestagsmehrheit diese wichtige Gesetzesänderung auch im Plenum bestätigen, betonte Niederland.

Keine Bemessung der 1 Euro Jobs zur Ermittlung zur jährlichen Anpassung von 1 Euro Jobs
Positiv bewerte der Bundesgeschäftsführer, dass "Ein-Euro-Jobs" bei der Ermittlung der Lohn- und Gehaltssumme, die für die jährliche Rentenanpassung zu berücksichtigen ist, nicht mehr in Ansatz gebracht werden sollen. "Dies haben die Volkssolidarität und die anderen Sozialverbände gefordert, weil diese Praxis die Grundlagen für die Bemessung der Rentenanpassung verzerrt hat. Dieser Erfolg der Sozialverbände zeigt, dass es wichtig ist, nicht unsoziale Sparmaßnahmen nicht unwidersprochen hinzunehmen.

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