BaföG-Bezug während der Sommerferien

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28.06.2012

Viele Schüler, die derzeit eine schulische Berufsausbildung unternehmen, sind auch in den Sommerferien auf die Berufsausbildungsförderung (BaföG) angewiesen. Oftmals passiert es aber, dass die BaföG-Behörde die Zahlungen in den Ferien einstellt, weil zum Ende des Schuljahres keine Schulbescheinigung vorgelegt wurde. Ein Problem für viele Schüler, weil in den Ferien die Schulen nicht besetzt sind und daher keine Bescheinigungen ausgestellt werden können.

Dies hatte in vielen Fällen zur Folgen, dass viele Schüler in der Vergangenheit in schwerwiegende finanzielle Notlagen geraten sind. Beziehen die Eltern selbst Sozialleistungen oder befinden sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen, können so manche Kinder noch nicht einmal auf die Hilfe ihrer Eltern zurückgreifen.

Das Sozialen Bündnis Jüchen e.V. hatte aufgrund dieser Sachlage eine Eingabe an den Petitionsausschuss des Nordrhein-Westfälischen Landtages gestellt. Darin wurde die Bezirksregierung Köln als Fachaufsichtsbehörde über Ämter für Ausbildungsförderung durch das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW zur Vermeidung von Wiederholungen aufgefordert. Und in der Tat konnte ein positives Ergebnis, zumindest in Nordrhein-Westfalen, erreicht werden.

Bafög-Zahlungen in den Schulferien unter Vorbehalt
Auch wenn keine Schulbescheinigung vorliegt, aber versichert wird, dass die Ausbildung auch nach den Ferien fortgesetzt wird, werden die BaföG-Leistungen unter Vorbehalt weiter gezahlt. Wird die schulische Berufsausbildung nach den Sommerferien nicht weiter fortgeführt, so müssen die Leistungen an die Behörde zurück gezahlt werden. Wichtig: Der Antrag auf Weiterbewilligung der BaföG-Leistungen muss zwei Kalendermonate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden. Auch die erforderlichen Nachweise müssen dem Antrag beigefügt sein. (sb)

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